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Bundestags-Neuwahlen erfordern Vertrauensfrage
22. Mai 2005 19:18

Überraschend hat der SPD-Parteivorsitzende Müntefering Bundestags-Neuwahlen für den Herbst angekündigt. Dazu muss der Bundeskanzler die Vertrauensfrage stellen.
 
Um eine Neuwahl des Bundestages zu erreichen, müsste Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) nach Artikel 68 des Grundgesetzes die Vertrauensfrage stellen. Bekommt er keine Mehrheit, kann der Bundespräsident binnen 21 Tagen den Bundestag auflösen, sofern das Parlament keinen anderen Bundeskanzler wählt.

Die Vertrauensfrage kann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes nicht beliebig zur Auflösung des Bundestages benutzt werden. Es muss eine echte Regierungskrise vorliegen. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Bundeskanzler und indirekt dem Bundespräsidenten in dieser Frage nach einer Organklage im Jahr 1983 einen gewissen Entscheidungsspielraum zugebilligt.

Artikel 68 lautet:

«(1) Findet ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen einundzwanzig Tagen den Bundestag auflösen. Das Recht zur Auflösung erlischt, sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Bundeskanzler wählt.

(2) Zwischen dem Antrage und der Abstimmung müssen achtundvierzig Stunden liegen.» (dpa)




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