Schutz der Bio-Diversität:
Hintergrund: Die Konvention zur biologische Vielfalt
16.05.2008
Herausgeber: netzeitung.de
Alle zwei Jahre treffen sich die Staaten, um die Ziele zu erweitern und zu konkretisieren, wie jetzt in Bonn vom 19. bis 30. Mai. Auf einer dieser Nachfolgekonferenzen im April 2002 vereinbarten sie beispielsweise, bis 2010 den gegenwärtige Artenschwund deutlich zu vermindern.
Die Konvention brach mit dem Paradigma, alle genetischen Ressourcen seien «gemeinsames Erbe der Menschheit». Vielmehr sind Pflanzen, Tiere, Pilze und Bakterien samt ihrer Erbinformationen Eigentum der Staaten, in denen sie vorkommen. Da die Väter der Konvention jedoch nicht etwa noch die aus Südamerika stammende Kartoffel in diese Regel einbeziehen wollten, gilt als Stichtag der 29. Dezember 1993. An diesem Datum trat die Konvention in Kraft.
Aus der Konvention ging das Cartagena-Protokoll (Protokoll über die biologische Sicherheit) hervor, das die Natur vor möglichen Risiken gentechnisch veränderter Organismen schützen soll. Die mehr als 140 Mitglieder dieses Protokolls trafen sich bereits in der Woche vor Eröffnung der UN-Naturschutzkonferenz in Bonn. (dpa)

