16. Mai 2008 09:13
Vor 16 Jahren auf dem Erdgipfel beschloss die Staatengemeinschaft ein Übereinkommen über Artenvielfalt: Ihre Ziele, Nutzen und Folgen.
Auf dem Erdgipfel von Rio de Janeiro 1992 haben 150 Staaten die Konvention über die biologische Vielfalt vereinbart. Ihre drei Hauptziele sind: Der Schutz der Natur, die nachhaltige Nutzung der Artenvielfalt und die gerechte Verteilung der Gewinne aus der Nutzung der Lebewesen. Inzwischen sind der Konvention rund 190 Staaten beigetreten, als einziges Industrieland fehlen die USA. Alle zwei Jahre treffen sich die Staaten, um die Ziele zu erweitern und zu konkretisieren, wie jetzt in Bonn vom 19. bis 30. Mai. Auf einer dieser Nachfolgekonferenzen im April 2002 vereinbarten sie beispielsweise, bis 2010 den gegenwärtige Artenschwund deutlich zu vermindern.
Die Konvention brach mit dem Paradigma, alle genetischen Ressourcen seien «gemeinsames Erbe der Menschheit». Vielmehr sind Pflanzen, Tiere, Pilze und Bakterien samt ihrer Erbinformationen Eigentum der Staaten, in denen sie vorkommen. Da die Väter der Konvention jedoch nicht etwa noch die aus Südamerika stammende Kartoffel in diese Regel einbeziehen wollten, gilt als Stichtag der 29. Dezember 1993. An diesem Datum trat die Konvention in Kraft.
Aus der Konvention ging das Cartagena-Protokoll (Protokoll über die biologische Sicherheit) hervor, das die Natur vor möglichen Risiken gentechnisch veränderter Organismen schützen soll. Die mehr als 140 Mitglieder dieses Protokolls trafen sich bereits in der Woche vor Eröffnung der UN-Naturschutzkonferenz in Bonn. (dpa)