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Im Zweifel für die Sicherheit
08. Sep 2006 10:35

Nach dem 11. September bot sich Sicherheitspolitikern die Chance, immer schärfere Anti-Terror-Gesetze durch das Parlament zu bringen. Doch nicht alles davon war verfassungsgemäß.

Von Norbert Klaschka

Die nur um Haaresbreite fehlgeschlagenen Bombenanschläge auf Regionalzüge in Nordrhein-Westfalen haben es noch einmal allen deutlich gemacht: Vor dem internationalen Terrorismus ist fünf Jahre nach den beispiellosen Anschlägen islamistischer Selbstmordattentäter in den USA auch in Deutschland niemand mehr völlig sicher. Und klar ist auch: Seit dem 11. September 2001 gelten buchstäblich andere Gesetze.

Der Terrorismus islamistischer Fanatiker hat eine völlig andere Qualität als der Terrorismus der linksextremistischen Roten Armee Fraktion (RAF), der vor Jahrzehnten Westdeutschland erschütterte. Zielte die RAF auf die Repräsentanten des «Schweinesystems», nehmen die Islamisten wahllos jeden ins Visier. Wie in den 70er und 80er Jahren reagierte der Staat nach 2001 wiederum mit härteren Gesetzen. Bei der Abwehr wirklicher oder manchmal auch nur vermeintlicher terroristischer Bedrohung gilt: Im Zweifel für die Sicherheit. Die Verteidiger von Bürgerrechten haben heute einen noch viel schwereren Stand als zu Zeiten des RAF-Terrorismus.

«Otto-Kataloge»

Nach dem 11. September 2001 wartete der damalige Bundesinnenminister Otto Schily (SPD), der sich einst als scharfzüngiger Strafverteidiger in den RAF-Prozessen einen Namen machte, nicht lange. In kurzer Zeit brachte er zwei «Otto-Kataloge» auf den parlamentarischen Weg durch den Bundestag, mit denen die Befugnisse des Staates Stück für Stück ausgeweitet wurden.

Verfassungsschutz und Bundeskriminalamt (BKA) erhielten im Kampf gegen den Terrorismus mehr Rechte und Ermittlungsmöglichkeiten. Das Religionsprivileg im Vereinsgesetz, mit dem sich islamistische Fundamentalisten verstecken konnten, entfiel. Der neue Strafgesetzparagraf 129b schloss eine Gesetzeslücke: Ausgerichtet auf die RAF konnten Strafverfolger bislang nur Mitglieder einer inländischen Terrorgruppe belangen. Gegen Anhänger ausländischer Extremistenorganisationen hatten sie keine Handhabe. Neben weiteren Gesetzesverschärfungen wurde 2002 auch der neuen Personalausweis ermöglicht, in dem künftig biometrische Merkmale seines Inhabers gespeichert sein dürfen.

Rücknahme? Fehlanzeige

Jetzt nach den in Großbritannien vereitelten Anschlägen auf den transatlantischen Luftverkehr und den fehlgeschlagenen Bombenattentaten auf Regionalzüge in Nordrhein-Westfalen hat die Sicherheitsdebatte in Deutschland nochmals an Stärke gewonnen. Fast täglich kommen neue Vorschläge auf den Tisch.

Nicht zuletzt auf Betreiben der Grünen waren vor fünf Jahren die Anti-Terror-Pakete zeitlich befristet worden mit der Maßgabe, sie vor Ablauf auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Diese Evaluierung wurde noch unter der Vorgängerregierung begonnen. Schnell war klar, dass man auf die nach dem 11. September erlassenen Gesetze nicht verzichten will. Unter Federführung des neuen Innenministers Wolfgang Schäuble (CDU) wurde beschlossen, die Sicherheitsgesetze um weitere fünf Jahre zu verlängern und zu ergänzen.

Videoüberwachung und Datenbanken

Die Geheimdienste erhalten nochmals weitere Kompetenzen. Sie können Daten über Flüge, Telefonverbindungen und Konten einfacher abfragen. Das BKA soll künftig auch ohne vorherige Rückfrage bei den Ländern präventiv gegen Terroristen ermitteln dürfen. Die Videoüberwachung, die bei manchen Ängste eines totalen Überwachungsstaates auslöst, wird ausgeweitet.

Beschlossen, aber in der konkreten Ausgestaltung noch unklar ist die Anti-Terror-Datei. Klar ist, dass die bei 36 Sicherheitsdiensten im Bund und in den Ländern vorhandenen Informationen zusammengeführt werden sollen. Sofort sichtbar für Ermittler sollen aber nur Angaben zur Person des Verdächtigten sein, weiterführende Informationen nur auf Anforderung erst auf weitere Anfrage.

Heikel und besonders strittig ist der vor allem von der Union geforderte Einsatz der Bundeswehr im Innern. Zulässig ist bislang nur ein Einsatz in Katastrophenfällen. Die Bundesregierung muss hier zu einer Entscheidung kommen und womöglich eine Änderung des Grundgesetzes anstreben, nachdem das Bundesverfassungsgericht den im Luftsicherheitsgesetz erlaubten Abschuss eines entführten und als Waffe eingesetzten Passagierflugzeuges wieder kassiert hat. Das Gesetz beschloss der Bundestag auch infolge des 11. September 2001. (dpa)




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