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Deutscher will nicht im Terrorcamp gewesen sein

24. Sep 2007 17:30
Hat die Bundesanwaltschaft mehr Informationen als die pakistanischen Behörden?
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Ein Geständnis legte er in Pakistan ab – wohl nach Folter. Obwohl die pakistanischen Richter trotzdem nicht genug Beweise für den Terror-Verdacht gegen Aleem N. sahen, wird in Deutschland gegen ihn ermittelt.

Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen den aus Pakistan stammenden Deutschen Aleem N. wegen des Verdachts der Unterstützung einer ausländischen Terror-Vereinigung. Ein Sprecher der Ermittlungsbehörde in Karlsruhe bestätigte am Montag einen Bericht des Internet-Portals stern.de. Einzelheiten zu dem Fall wollte er nicht nennen. Der 45-Jährige aus Germersheim in Rheinland-Pfalz war wegen Terrorverdachts neun Wochen in pakistanischer Haft festgehalten worden und Ende August nach Deutschland zurückgekehrt.

«Die Schläge waren einfach zu viel»

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In pakistanischer Haft war Aleem N. nach eigenen Angaben auch gefoltert worden. Sein Anwalt Manfred Gnjidic sagte «stern.de»: «Geständnisse, die unter Folter entstanden sind, können nicht Bestandteil von Ermittlungen gegen deutsche Staatsangehörige sein.»

Aleem N. räumte in dem Magazin ein, er habe in Pakistan zugegeben, in einem Lager zur Terrorausbildung gewesen zu sein. Das habe aber nicht der Wahrheit entsprochen. «Die Schläge waren einfach zu viel für mich. Ich wollte nur nach Hause zu meiner Frau und meinen Kindern.» Er habe den Agenten deshalb erzählt, was sie hören wollten.

Beweise reichten nicht aus

Aleem N. steht im Verdacht, für die Terrororganisation Al Qaeda Geld nach Pakistan gebracht und Kämpfer rekrutiert zu haben. Außerdem soll er ein Terrorlager in der Region Waziristan besucht haben. Er sei in keinem solchen Camp gewesen, sondern nach Pakistan gereist, um Edelsteine einzukaufen, sagte er hingegen zu «stern.de».

Der Germersheimer wurde in Pakistan geboren und hat einen deutschen Pass. Er war am 18. Juni von den pakistanischen Behörden festgenommen worden. Am 21. August entschied der Oberste Gerichtshof in Islamabad, ihn freizulassen, da die Beweise gegen ihn nicht ausreichen. (dpa)

 
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