02. Apr 2007 20:14
Wer in Guantánamo einsitzt, darf in den USA nicht dagegen klagen. Menschenrechtsgruppen sind enttäuscht, Präsident Bush ist erfreut.
Guantánamo- Häftlingen bleibt der Klageweg über ordentliche Gerichte versperrt. Der Oberste Gerichtshof in Washington lehnte es am Montag ab, sich mit einem Einspruch von Insassen des Gefangenenlagers auf Kuba zu befassen. Sie hatten verlangt, vor US-Bundesgerichten gegen ihre zeitlich unbegrenzte Inhaftierung vorgehen zu dürfen. Die Entscheidung gilt als wichtiger Sieg für Präsident George W. Bush und sein Vorgehen im Kampf gegen den Terror.Menschenrechtsgruppen kritisierten das Urteil scharf. «Wir sind enttäuscht und halten diese Verzögerung für skrupellos», sagte Michael Ratner vom Center for Constitutional Rights, das für den Zugang von Guantánamo- Häftlingen zu zivilen Gerichten eintritt. Er bezog sich darauf, dass sich das Supreme Court nach einer Prüfung durch Berufungsgerichte vermutlich erneut mit der Frage befassen wird.
Ein US-Berufungsgericht hatte im Februar ein Urteil bestätigt, wonach Guantánamo- Gefangene ihre Inhaftierung nicht vor Bundesgerichten anfechten und die Richter nicht über die Rechtmäßigkeit der Militärhaft befinden können. Im Zentrum des Streits stand die Frage, ob Guantánamo- Gefangenen das in der US-Verfassung garantierte Grundrecht zum Schutz vor unrechtmäßiger Inhaftierung zusteht.Bushs Ende 2006 in Kraft getretenes Gesetz zum Umgang mit Gefangenen erlaubt der Regierung ausdrücklich, Terrorverdächtige vor Militärtribunale anstatt vor ordentliche Gerichte zu stellen.
Der Oberste Gerichtshof hatte im Juni vergangenen Jahres den Umgang mit den Häftlingen in Guantánamo wegen mangelnder Rechtsgrundlage als illegal bezeichnet und damit Bush unter Zugzwang gebracht, das neue Anti-Terror-Gesetz vorzulegen. Bürgerrechtsgruppen und eine Reihe führender demokratischer Politiker kritisieren das Gesetz als verfassungswidrig und Verstoß gegen die amerikanischen Werte. (AP)