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Protest gegen Datenspeicherung

22. Jan 2007 19:58
Telefonierender
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Die von der Bundesregierung geplante Langzeit- Speicherung von Telefon- und E-Mail- Verbindungsdaten auch ohne jeden Verdacht stößt auf breiten Widerstand. Bisher wird nur gespeichert, bis die Monatsrechnung bezahlt ist.

Datenschützer, Bürgerrechtler und Medienverbände protestieren gegen das geplante Bundesgesetz zur umfassenden Speicherung von Milliarden Telekommunikationsdaten.

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Ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums soll eine seit Mai geltende EU-Richtlinie umsetzen. Telekommunikations- unternehmen wären demnach ab Herbst 2007 verpflichtet, massenhaft Kundendaten sechs Monate lang auf Vorrat zu speichern. Zur besseren Strafverfolgung soll nachvollziehbar werden, wer mit wem per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Bis spätestens 2009 soll zudem die Nutzung des Internet nachvollziehbar werden.

«Eine derart weit reichende Registrierung des Verhaltens der Menschen in Deutschland halten wir für inakzeptabel», heißt es in einer am Montag veröffentlichten gemeinsamen Erklärung von 27 Verbänden. Sie monierten, eine solche Vorratsdatenspeicherung ohne jeden Verdacht einer Straftat höhle die Geheimhaltungsinteressen von Anwälten, Ärzten sowie Seelsorgern aus und untergrabe den Schutz journalistischer Quellen.

Die enormen Kosten müssten die Telekommunikationsunternehmen tragen, was Preiserhöhungen nach sich ziehen könnte. «Untersuchungen zeigen, dass bereits die gegenwärtig verfügbaren Kommunikationsdaten ganz regelmäßig zur effektiven Aufklärung von Straftaten ausreichen», hieß es in der Erklärung.

Wirkung nicht nachgewiesen

Zu den Unterzeichnern gehören unter anderem der Bundesverband der Verbraucherzentralen, die Humanistische Union, der Bundesverband der Zeitungsverleger, die Neue Richtervereinigung sowie der Chaos Computer Club und die Deutsche Vereinigung für Datenschutz.

Die Verbände erklärten, es sei nicht nachgewiesen, dass eine Vorratsdatenspeicherung besser vor Kriminalität schütze. Die Unterzeichner erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht eine Pflicht zur verdachtslosen Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten für verfassungswidrig erklären wird.

Außerdem wird damit gerechnet, dass die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vor dem Europäischen Gerichtshof keinen Bestand haben wird, die eine Speicherung von bis zu 24 Monaten zulässt. (AP)

 
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