03.01.2007
Herausgeber: netzeitung.de
Bundeswehr
Foto: dpa
Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Bundesinnenminister Schäuble muss wegen seiner Pläne, gekaperte Passagierjets abzuschießen, nicht nur mit Widerstand im Bundestag rechnen. Führende Vielflieger drohen mit einer Klage vor dem Verfassungsgericht.
Sollte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) seinen Plan durchsetzen, von Terroristen entführte Flugzeuge nach dem Kriegsrecht abzuschießen, wollen Vielflieger vor Gericht ziehen. «Wenn es dem Staat ermöglicht werden soll, bei einem terroristischen Angriff im Inland das Kriegsrecht auszurufen, dann gehen wir nach Karlsruhe», sagte der ehemalige FDP-Spitzenpolitiker Burkhard Hirsch der «Frankfurter Rundschau».
Auch der frühere FDP-Bundesinnenminister Gerhart Baum drohte mit einer erneuten Verfassungsbeschwerde. Beide waren bereits im Februar 2006 gemeinsam mit vier weiteren Klägern mit Erfolg gegen das damalige Luftsicherheitsgesetz vorgegangen. Hirsch wertete Schäubles Pläne als «Aufkündigung der Verfassung».
Der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Sebastian Edathy (SPD), rechnet daher auch nicht mit einer Mehrheit im Bundestag für ein neues Luftsicherheitsgesetz. Er halte den Plan von Schäuble für hochgradig problematisch, sagte der SPD- Politiker im Deutschlandfunk. Nach Ansicht der Sozialdemokraten stelle die Verwendung eines Flugzeugs als Waffe keinen Verteidigungs-, sondern einen Katastrophenfall dar. Zudem habe das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr kategorisch eine Gefährdung des Lebens Unschuldiger ausgeschlossen.
Auch die stellvertretende SPD-Chefin Ute Vogt wies Schäubles Pläne, den Abschuss eines von Terroristen gekaperten Passagierflugzeugs gesetzlich zu regeln, als «verwegene Idee» zurück. «Es ist nicht möglich, das Grundgesetz so zu zerkneten, dass ein »Quasi-Verteidigungsfall« herauskommt», sagte die SPD-Innenexpertin der Nachrichtenagentur dpa. Die Entführung eines Flugzeugs sei eine Notsituation, in der sowieso der Verteidigungsminister individuell entscheiden müsse. Deshalb rate sie: «Im Zweifel »Hände weg« vom Grundgesetz.»
Klare Grenzen gesetztNach Schäubles Plänen sollen in einem «Quasi-Verteidigungsfall» die Regeln des Kriegsvölkerrechts gelten. Dann wäre seiner Meinung nach ein Abschuss eines von Terroristen entführten Zivilflugzeugs möglich, weil dadurch eine noch größere Katastrophe abgewendet werden könnte. Vogt sieht «keine Chance», dass die SPD-Bundestagsfraktion einem solchen Luftsicherheitsgesetz zustimmt. Das Bundesverfassungsgericht habe dem Gesetzgeber klare Grenzen gesetzt, sagte die baden-württembergische SPD-Partei- und Fraktionschefin.
Das Karlsruher Gericht hatte vor knapp einem Jahr das rot-grüne Luftsicherheitsgesetz für verfassungswidrig erklärt. Zur Begründung hieß es: Ein von Terroristen entführtes Flugzeug dürfe nicht abgeschossen werden, wenn sich unschuldige Menschen an Bord befinden.
Unzulässige UmgehungAuch die FDP-Rechtsexpertin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger distanzierte sich und warf Schäuble in der «Süddeutschen Zeitung» vor, gezielt Friedens- und Kriegsrecht zu verwischen. «Schäuble ist davon besessen, mit aller Macht den Abschuss von Passagieren zuzulassen, die sich in der Hand von Terroristen befinden. Und da ist ihm keine Überlegung zu fern. Deshalb begibt er sich jetzt verfassungspolitisch ins absolute Abseits.»
Der FDP-Innenpolitiker Max Stadler beklagte im Gespräch mit der «Berliner Zeitung», er halte das Vorhaben für eine «unzulässige Umgehung des Bundesverfassungsgerichtsurteils.» Er unterstrich, dass nach europäischer Auffassung Terroristen Verbrecher seien und dass kein Kriegszustand herrsche. «Dann darf man sich auch nicht auf das Kriegsrecht berufen.» (nz)