23. Dez 2006 10:42, ergänzt 14:05
Der Abschuss von Passagierflugzeugen im Terrorfall könnte bald geregelt sein. Innenminister Schäuble soll eine praktikable Formulierung gefunden haben.
Beobachter halten diese Formulierung für einen «klassischen Kompromiss». Die frühere rot-grüne Bundesregierung hatte in ihrer Amtszeit ein Luftsicherheitsgesetz verabschiedet, das den Abschuss von Passagiermaschinen erlaubt hätte, um eine noch größere Katastrophe abzuwenden. Das Bundesverfassungsgericht schloss im Februar dieses Jahres aber jede Verfassungsänderung aus, die den Abschuss eines solchen Passagierflugzeugs erlauben würde, weil der Schutz der Menschenwürde «strikt und einer Einschränkung nicht zugänglich» sei. Ein Abschuss einer Maschine, die ausschließlich mit Terroristen besetzt ist, wäre hingegen zulässig. Die Grünen warnten, das Urteil zu unterlaufen. «Manche Situationen lassen sich einfach nicht vorausschauend vorwegnehmen und ein ethisches Dilemma lässt sich auch nicht einfach durch Paragraphen auflösen», sagte Fraktions- Geschäftsführer Volker Beck. Die Entscheidung über einen Abschuss hätten die Verantwortlichen unter schwierigen und komplizierten Umständen zu treffen, bei der nicht immer klar sei, ob die tatsächliche Lage immer voll überblickt und richtig eingeschätzt werden kann. «Daran kann auch keine neue Formulierung für den gleichen Sachverhalt etwas ändern.»
Nach jetziger Rechtslage darf die Bundeswehr - weil sie als eine Art Ersatzpolizei einspringen würde - nur Hilfsmittel einsetzen, die auch der Polizei zur Verfügung stehen (nz)