Netzeitung Logo
 
Aktuelles  »  Politik  »  Ausland
DruckenVersenden
 

Bundeswehr soll auf Passagierjets schießen dürfen

23. Dez 2006 10:42, ergänzt 14:05
Innenminister Schäuble
Bild vergrößern
Der Abschuss von Passagierflugzeugen im Terrorfall könnte bald geregelt sein. Innenminister Schäuble soll eine praktikable Formulierung gefunden haben.

Das Bundesinnenministerium hat das vom Bundesverfassungsgericht für unzulässig erklärte Luftsicherheitsgesetz neu formuliert. Der neue Gesetzentwurf lasse ein Einschreiten der Luftwaffe bis zum Abschuss von Passagierflugzeugen zu, wenn ein «elementarer Angriff auf Gemeinschaftsgüter» festgestellt werde, berichtet die «Welt am Sonntag». Derzeit prüften das Justiz- und das Verteidigungsministerium das Papier, das im nächsten Jahr zügig das Bundeskabinett beschließen soll.

Mehr in der Netzeitung:
Beobachter halten diese Formulierung für einen «klassischen Kompromiss». Die frühere rot-grüne Bundesregierung hatte in ihrer Amtszeit ein Luftsicherheitsgesetz verabschiedet, das den Abschuss von Passagiermaschinen erlaubt hätte, um eine noch größere Katastrophe abzuwenden. Das Bundesverfassungsgericht schloss im Februar dieses Jahres aber jede Verfassungsänderung aus, die den Abschuss eines solchen Passagierflugzeugs erlauben würde, weil der Schutz der Menschenwürde «strikt und einer Einschränkung nicht zugänglich» sei. Ein Abschuss einer Maschine, die ausschließlich mit Terroristen besetzt ist, wäre hingegen zulässig.

Die Grünen warnten, das Urteil zu unterlaufen. «Manche Situationen lassen sich einfach nicht vorausschauend vorwegnehmen und ein ethisches Dilemma lässt sich auch nicht einfach durch Paragraphen auflösen», sagte Fraktions- Geschäftsführer Volker Beck. Die Entscheidung über einen Abschuss hätten die Verantwortlichen unter schwierigen und komplizierten Umständen zu treffen, bei der nicht immer klar sei, ob die tatsächliche Lage immer voll überblickt und richtig eingeschätzt werden kann. «Daran kann auch keine neue Formulierung für den gleichen Sachverhalt etwas ändern.»

Nach jetziger Rechtslage darf die Bundeswehr - weil sie als eine Art Ersatzpolizei einspringen würde - nur Hilfsmittel einsetzen, die auch der Polizei zur Verfügung stehen (nz)

 
DruckenVersendenSocial Bookmark Mister Wong Yigg Google del.icio.us Oneview Webnews
 
Zu weiteren Bildergalerien
Zu weiteren Bildergalerien
Sie müssen JavaScript aktiviert und Flash 8 installiert haben, um diese Seite in vollem Umfang nutzen zu können.
 
Einigung mit Wenn und Aber: 
US-Truppenabzug aus Irak bis 2011 vereinbart
Wiederaufbau im Irak: 
Ein Geistergefängnis als Symbol
 
Nach Gefangenenaustausch in Nahost: 
Hamas will deutsche Vermittler
 
Live Top 5
netzeitung.de auf Ihrer iGoogle-Seite
Aus anderen Ressorts
Zur Autogazette

Geschäftsführer: Dr. Robert Daubner | Chefredakteurin: Domenika Ahlrichs | Impressum | Datenschutz
NZ Netzeitung GmbH · Karl-Liebknecht-Str. 29 · 10178 Berlin · Tel.: 030 23 27 6840 · Fax: 030 23 27 6874
Alle Rechte © 2008 NZ Netzeitung GmbH
 
Vermarktung: DZH Online Media Sales Group GmbH
 
IT & Security by Procado
 
[ai:ti]-Quotes&Charts: IT Future AG
Quellen der Börsendaten: IT Future AG, Standard&Poor's Comstock Inc. und weitere.