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Koalition will Terror wie Unglücksfall behandeln

15. Nov 2006 18:11, ergänzt 19:06
Schon mal Einigung verkündet: Innenminister Schäuble
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In Deutschland wird Terror künftig als Katastrophenfall betrachtet, jedenfalls was den Einsatz der Bundeswehr betrifft. Innenminister Schäuble sieht eine «fachliche Übereinstimmung» dazu innerhalb der Koalition erreicht.

Von Tilman Steffen

Bei einem drohenden «Unglücksfall» aus der Luft oder von See darf künftig die Bundeswehr «mit militärischen Mitteln» die Polizei unterstützen. So will es nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa die Große Koalition. Union und SPD wollten in den Artikel 35 des Grundgesetzes einen entsprechenden Passus einfügen.

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Laut einem Bericht der «Süddeutschen Zeitung» sind sich die zuständigen Ministerien zumindest auf Beamtenebene schon über konkrete Formulierungen einig. Demnach lautet die entsprechende Formel nun: «Wenn ein erheblicher Zwischenfall in der Luft oder auf See die Annahme begründet, dass ein besonders schwerer Unglücksfall nach Artikel 35 ... zu erwarten ist, können die Streitkräfte militärische Mittel zur Unterstützung der Polizeikräfte zur Verhinderung dieses Unglücksfalls einsetzen.»

Bisher durfte die Bundeswehr nur in Amtshilfe oder im «besonders schweren Unglücksfall» im Inland agieren. Der Waffeneinsatz war bisher tabu. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar entschieden, dass ein besonders schwerer Unglücksfall auch einen vorsätzlichen Terrorangriff umfasst.

Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) bestätigte am Mittwoch nur «eine fachliche Übereinstimmung», innerhalb der Koalition. Mehr ließ er nicht durchblicken.

Wiefelspütz warnt

Einigkeit herrscht bislang maximal auf hoher Ebene: Die zuständigen Fachpolitiker der Koalitionsfraktionen von Union und SPD dagegen sind nach Angaben von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) damit noch nicht befasst. Beschließen muss eine Verfassungsänderung jedoch der Bundestag, und zwar mit Zweidrittelmehrheit.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, warnte vor voreiligem Optimismus. Die Angaben Schäubles seien «politisch ohne Bedeutung», da es noch keine Beschlussvorlage für eine Verfassungsänderung gebe und die Koalition auch noch keine Gespräche aufgenommen habe. Er mahnte, bei einer Verfassungsänderung werde «über Punkt und Komma» gesprochen.

Abschuss unzulässig

Die SPD dringt darauf, die Verfassung «maßvoll» zu ändern, um Terror aus der Luft oder von See mit Hilfe der Bundeswehr - die über andere Mittel als die Polizei verfügt - abwehren zu können. Die Union will dagegen Hürden für Bundeswehr- Einsätze im Inland stärker abbauen.

Die frühere rot-grüne Bundesregierung hatte in ihrer Amtszeit ein Luftsicherheitsgesetz verabschiedet, das den Abschuss von Passagiermaschinen erlaubt hätte, um eine noch größere Katastrophe abzuwenden. Das Bundesverfassungsgericht schloss im Februar dieses Jahres aber jede Verfassungsänderung aus, die den Abschuss eines solchen Passagierflugzeugs erlauben würde. «Der Schutz der Menschenwürde ist strikt und einer Einschränkung nicht zugänglich», heißt es in dem Gerichtsbeschluss. Ein Abschuss einer Maschine, die ausschließlich mit Terroristen besetzt ist, wäre hingegen zulässig. Das ist jedoch wenig praktikabel.

Nach jetziger Rechtslage darf die Bundeswehr - weil sie als eine Art Ersatzpolizei einspringen würde - nur Hilfsmittel einsetzen, die auch der Polizei zur Verfügung stehen.

 
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