Koalition will Terror wie Unglücksfall behandeln
15.11.2006
Herausgeber: netzeitung.de
Bei einem drohenden «Unglücksfall» aus der Luft oder von See darf künftig die Bundeswehr «mit militärischen Mitteln» die Polizei unterstützen. So will es nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa die Große Koalition. Union und SPD wollten in den Artikel 35 des Grundgesetzes einen entsprechenden Passus einfügen.
Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) bestätigte am Mittwoch nur «eine fachliche Übereinstimmung», innerhalb der Koalition. Mehr ließ er nicht durchblicken.
Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, warnte vor voreiligem Optimismus. Die Angaben Schäubles seien «politisch ohne Bedeutung», da es noch keine Beschlussvorlage für eine Verfassungsänderung gebe und die Koalition auch noch keine Gespräche aufgenommen habe. Er mahnte, bei einer Verfassungsänderung werde «über Punkt und Komma» gesprochen.
Die frühere rot-grüne Bundesregierung hatte in ihrer Amtszeit ein Luftsicherheitsgesetz verabschiedet, das den Abschuss von Passagiermaschinen erlaubt hätte, um eine noch größere Katastrophe abzuwenden. Das Bundesverfassungsgericht schloss im Februar dieses Jahres aber jede Verfassungsänderung aus, die den Abschuss eines solchen Passagierflugzeugs erlauben würde. «Der Schutz der Menschenwürde ist strikt und einer Einschränkung nicht zugänglich», heißt es in dem Gerichtsbeschluss. Ein Abschuss einer Maschine, die ausschließlich mit Terroristen besetzt ist, wäre hingegen zulässig. Das ist jedoch wenig praktikabel.
Nach jetziger Rechtslage darf die Bundeswehr - weil sie als eine Art Ersatzpolizei einspringen würde - nur Hilfsmittel einsetzen, die auch der Polizei zur Verfügung stehen.

