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USA wollen Häftlinge zum Schweigen bringen

04. Nov 2006 15:25
Gefangene in Guantanamo
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Die US-Regierung will laut einem Bericht Terrorverdächtigen verbieten, über Verhörmethoden in geheimen CIA-Gefängnissen zu sprechen. Dadurch soll verhindert werden, dass Gefangene «Gegentechniken» erlernen.

Die amerikanische Regierung betrachtet die Methoden, die bei Vernehmungen in geheimen CIA-Gefängnissen angewendet werden, als wichtige Staatsgeheimnisse. Wie die «Washington Post» berichtet, legte das Justizministerium deshalb in einer gerichtlichen Eingabe fest, dass inhaftierte Terrorverdächtige nicht darüber reden dürfen, wie sie bei Verhören behandelt werden.

Die Regierung begründe dies damit, dass eine Enthüllung der Methoden «extrem schweren Schaden» anrichten könne, berichtet die Zeitung am Samstag. Es müsse verhindert werden, dass Terroristen «Gegentechniken» zu den Methoden lernen könnten. Dies nämlich würde die Bemühungen der Regierung vereiteln, Informationen von ihnen zu erhalten.

Vor diesem Hintergrund müsse auch sichergestellt werden, dass die Gefangenen mit ihren Anwälten über ihre Behandlung sprechen könnten. Den Angaben nach stammt die Eingabe vom 26. Oktober und wurde bei einem Bundesgericht in Washington eingereicht. Die Regierung reagierte damit offensichtlich auf den Dringlichkeitsantrag eines Anwalts, ihm Zugang zu seinem Mandanten Majid Khan zu gewähren.

14 Verdächtige

Khan gehört zu den 14 Terrorverdächtigen, die vor kurzem aus geheimen CIA-Gefängnissen in das US-Lager Guantanamo auf Kuba verlegt wurden und von der Regierung als besonders gefährlich eingestuft werden.

Nach Angaben des «Zentrums für Verfassungsrechte», das den Anwalt mit Khans Vertretung beauftragt hat, wurde der Gefangene während seines dreijährigen CIA-Gewahrsams gefoltert. So sollen Khan und Mithäftlinge unter anderem gezwungen worden sein, verseuchtes Wasser zu trinken, das zu heftigem Erbrechen geführt habe.

Wie die «Washington Post» weiter berichtet, argumentiert die Regierung in ihrer Eingabe auch, dass die ehemaligen CIA-Gefangenen kein automatisches Recht auf Kontakte zu Anwälten hätten.

Dabei wird auf ein kürzlich vom US-Kongress verabschiedetes Gesetz verwiesen, das den Häftlingen den Zugang zu US-Gerichten verwehrt. Ein Bundesberufungsgericht prüft zur Zeit, ob diese Maßnahme rechtens ist.

Das Gesetz enthält auch Regelungen zu den Verhörpraktiken. Danach ist Folter verboten, aber «harte Methoden» sind zulässig. Was darunter zu verstehen ist, wird in dem Gesetz nicht gesagt. (nz)

 
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