10.10.2006
Herausgeber: netzeitung.de
BKA-Mitarbeiter im Berliner Analysezentrum
Foto: dpa
Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Unions-Fraktionsvize Bosbach dringt angesichts der Verhaftung eines Terrorverdächtigen in Niedersachsen auf die rasche Einführung der Anti-Terror-Datei. Die Zusammenarbeit aller Sicherheitsbehörden sei «unerlässlich».
Nach der Verhaftung eines Terrorverdächtigen in Niedersachsen hat der stellvertretende Vorsitzende der Unions-Fraktion im Bundestag, Wolfgang Bosbach (CDU), die schnelle Einführung einer Anti-Terror-Datei gefordert. «Gerade beim Kampf gegen den Terrorismus ist eine ständige, reibungslose und verantwortungsvolle Zusammenarbeit aller Sicherheitsbehörden unerlässlich», sagte Bosbach der Netzeitung. Die jüngste Verhaftung zeige, «dass wir leider davon ausgehen müssen, dass das inländische Gefährdungspotenzial größer ist, als von vielen vermutet». Es gebe zwar «keine grundsätzlich neue Bedrohungslage, aber die Ernsthaftigkeit der Situation ist erneut deutlich geworden».
Die Bundesanwaltschaft hatte zuvor einen möglichen Unterstützer des Terrornetzwerks Al Qaeda verhaften lassen. Wie ein Sprecher der Behörde mitteilte, wurde der 36-Jährige Iraker in der Nähe von Osnabrück festgenommen. Er soll von Deutschland aus Audio- und Videobotschaften von Al-Qaeda-Führer bin Laden verbreitet haben. Damit hat der Verdächtige nach Ansicht der Ermittler die Terroraktivitäten dieser Gruppe unterstützt. Der Bundesgerichtshof hatte bereits Ende September Haftbefehl gegen den Mann erlassen.
Bosbach warnte vor diesem Hintergrund vor Verzögerungen bei der Einrichtung einer gemeinsamen Anti-Terror-Datei von Polizei und Geheimdiensten. Die Datensammlung müsse «so rasch wie möglich» kommen. «Unser Ziel muss sein, dass wir spätestens im Frühjahr 2007 an den Start gehen können», betonte Bosbach. Er gehe davon aus, dass das entsprechende Gesetz noch in diesem Jahr verabschiedet werde. «Es wird dann noch einige Monate dauern, bis die Datei in Betrieb genommen werden kann», fügte der CDU-Politiker hinzu.
In der Datei sollen die Grunddaten zur Identität eines Verdächtigen gespeichert werden. Darüber hinaus werden weitere Einzelheiten verdeckt registriert und erst auf Anfrage hin freigegeben. Dazu zählen Religionszugehörigkeit, Waffenbesitz, Zugehörigkeit zu terroristischen Vereinigungen, Beruf, Reisebewegungen, Bank- und Telekommunikationsdaten sowie Kontaktpersonen.
Die Datei ist nicht unumstritten. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, hatte schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. Demnach wahrt der Gesetzentwurf der Bundesregierung in einzelnen Punkten nicht die gebotene Trennung von polizeilicher Exekutivgewalt und nachrichtendienstlicher Informationssammlung. Außerdem sei nicht auszuschließen, dass in die Anti-Terror-Dateien auch Menschen aufgenommen werden würden, die mit Terrorismus nichts zu tun hätten. Schaar forderte, den Kreis der Behörden mit Zugang zu den Dateien einzuschränken.