01.09.2006
Herausgeber: netzeitung.de
Ermittler bei der Arbeit im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) in Berlin
Foto: dpa
Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Bundes-Datenschützer Schaar hält eine Verständigung auf eine Anti-Terror-Datei für möglich. Länder-Innenminister von Union und SPD machen derweil in der Sache Druck: Bei einer Sonderkonferenz soll eine Einigung herbeigeführt werden.
Im Streit um die seit fünf Jahren geplante Anti- Terror-Datei für Polizei und Geheimdienste hat sich der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, für eine Kombination aus Index- und Volltextdatei ausgesprochen. «Für vertretbar hielte ich einen erweiterten Grunddatensatz, um gegebenenfalls die jeweiligen Zielpersonen besser zu identifizieren», sagte Schaar der Netzeitung. «So wäre es keine datenschutzrechtliche Katastrophe, wenn neben der Anschrift der Zielperson auch die Telefonnummer oder die E-Mail-Adresse aufgenommen würde.»
Als «völlig inakzeptabel» bezeichnete es Schaar allerdings, «wenn in eine solche Datei Freitextfelder hineinkämen, in die die Sicherheitsbehörden zusätzliche individuelle Angaben schreiben» könnten. «Wenn von Kontakt- oder Begleitpersonen zum Beispiel alle Auslandsaufenthalte und die Religionszugehörigkeit aufgenommen würde, dann ginge das zu weit.»
Eine Indexdatei wäre eine Art Inhaltsverzeichnis über Informationen der verschiedenen Dienste, die dort dann erfragt werden könnten. Eine Volltextdatei würde hingegen den direkten Zugriff auf sämtliche Informationen erlauben.
Am kommenden Montag wollen die Innenminister von Bund und Ländern einen Durchbruch im Streit um den Umfang der Datei erreichen. Ein Kompromiss benötigt die Zustimmung des Bundestags. Die Einrichtung einer zentralen Anti-Terror-Datei beim Bundeskriminalamt ist im Grundsatz beschlossene Sache. Ihr Ziel ist es, die Erkenntnisse von Polizei und Geheimdiensten über potenzielle Terroristen zu vernetzen. Eine möglichst umfassende Datensammlung - wie sie Unionspolitiker fordern - lehnt ein großer Teil der SPD ab.
Die Innenminister von Schleswig-Holstein und Niedersachsen, Ralf Stegner (SPD) und Uwe Schünemann (CDU) erwarten von der bevorstehenden Sonderkonferenz der Innenministerin Berlin eine Einigung über die Datei. «Dazu müssen sich allerdings alle ihrer Verantwortung bewusst sein und auf maßlose Forderungen verzichten», sagte Stegner. Letztlich müsse es eine modifizierte Indexdatei geben. «Etwas anderes kann nicht in Frage kommen.»
Ein Sprecher Schünemanns sagte, auf der Konferenz müsse man sich «egal wie einigen». Notfalls müssten sich die Innenminister bis zu einem Ergebnis einschließen. Niedersachsen beharrt weiter auf eine Aufnahme von Religionszugehörigkeit und Beruf in Datei. Außerdem müsse sie ein Freitextfeld umfassen, in dem besondere Erkenntnisse wie etwa der Besuch eines Ausbildungslagers gespeichert werden könnten, sagte der Sprecher.
Warnung vor «ungefilterten Informationen»Bundesdatenschützer Schaar lehnt indessen eine volltextgestützte Anti-Terror-Datei strikt ab. «Für mich ist das aus fachlicher wie verfassungsrechtlicher Sicht nicht ausgegoren», sagte er. «Bei einer Volltextdatei könnte es zu einem Informationsverbund kommen, bei dem ungefiltert Informationen zwischen Polizei und den Nachrichtendiensten hin- und her fließen», warnte er. «So etwas wäre verfassungsrechtlich höchst bedenklich, weil die Nachrichtendienste vielfach ungesicherte Informationen erhalten und verarbeiten.» Sie würden sie auch Daten erheben, die sich im Nachhinein als nicht zutreffend erweisen können.
Schaar betonte, es dürfe nicht sein, «dass die Polizei aufgrund solcher weicher Informationen zu einer falschen Bewertung kommt und handelt». Ein solches Verfahren wäre nach Ansicht Schaars auch für die Arbeit der Geheimdienste «kontraproduktiv». Die deutschen Dienste setzten sich damit der Gefahr aus, «keine Informationen mehr von ausländischen Diensten zu bekommen».
Kein Nutzen in Angabe von ReligionDer Datenschützer hält auch nichts von Forderungen, die Religionszugehörigkeit in die Datei aufzunehmen. «Wenn es darum geht, einen extremen islamistischen Hintergrund deutlich zu machen, dann ist die Zurechnung zum Islamismus das Entscheidende und nicht die Tatsache, dass jemand dem Islam angehört», sagte Schaar. Er forderte zugleich diejenigen auf, die auf Speicherung einer solchen Information bestehen, nachzuweisen, warum diese Information notwendig sei. «Ich sehe keinen Nutzen», betonte er. «Außerdem erhöht jedes zusätzliche Merkmal, das in die Datei aufgenommen wird, die Wahrscheinlichkeit, dass das ganze Vorhaben durch das Bundesverfassungsgericht aufgehoben wird.»
Schaar mahnte zugleich die politisch Verantwortlichen, die Debatte um eine Anti-Terror-Datei nicht für parteipolitische Zwecke zu instrumentalisieren. «Ich frage mich, wie wichtig denjenigen eigentlich die Anti-Terror-Datei ist, die erst besonders laut danach rufen und dann das ganze Projekt blockieren wollen, wenn bestimmte Merkmale nicht berücksichtigt werden», sagte er.
Das sei eine «Fundamentalposition», die er nicht nachvollziehen könne. «Vor allem dann nicht, wenn eine verfassungsrechtlich akzeptable Lösung aufs Spiel gesetzt wird, indem verfassungsrechtlich hochproblematische Zusätze für die Datei gefordert werden», kritisierte der Datenschützer. «Was hätten denn die Sicherheitsbehörden davon, wenn man in die Datei etwas hineinschreibt, was das Verfassungsgericht kurze Zeit später wieder kassiert», fragte Schaar.