Grüne kritisieren SPD-Vorstoß zu Terror-Datei
Grünen-Innenexperte Beck warf Wiefelpütz vor, einen Rechtsbruch zu riskieren. «Die Speicherung der Religionszugehörigkeit ist verfassungswidrig», sagte er unter Hinweis auf das Grundgesetz. In Artikel 140 hätten die Behörden wegen der grundgesetzlich garantierten Religionsfreiheit «nur soweit das Recht, nach der Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft zu fragen, als davon Rechte und Pflichten abhängen oder eine gesetzlich angeordnete statistische Erhebung dies erfordert», erläuterte Beck und betonte: «Die Anti-Terror-Datei erfüllt diese Voraussetzungen nicht.»
Beck sieht überdies Klärungsbedarf bezüglich des Vorhabens von Wiefelspütz auch «Intimes» in die Anti-Terror-Datei aufzunehmen. «Was eine 'sexuelle Auffälligkeit' ist und wie sie den Terrorismusverdacht begründen kann, sollte Herr Wiefelspütz der interessierten Öffentlichkeit vielleicht etwas näher erläutern», forderte der Grünen-Politiker. «Für mich ist hier ein Zusammenhang mit der Inneren Sicherheit unseres Landes nicht einleuchtend.»
Wiefelspütz äußerte sich indessen in der FTD zuversichtlich, dass sich Bund und Länder schnell auf einen gemeinsamen Entwurf einigen werden. «Ich sehe da keine unüberwindbaren Probleme», sagte er. Das Gesetz werde im September kabinettsreif sein und Ende des Jahres in Kraft treten können.
Für das Web ediert von Dietmar Neuerer

