Bosbach fordert Prüfung der Flugsicherheit
10. Aug 2006 10:50
 |  Flughafen in Berlin-Tegel | Foto: dpa |
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Unions-Fraktionsvize Bosbach geht davon aus, dass angesichts der vereitelten Anschläge in London auch in Deutschland die Sicherheitsmaßnahmen verschärft werden. Die Bedrohungslage sei «Besorgnis erregend», sagte er der Netzeitung.
Der stellvertretende Vorsitzende der Unions-Fraktion im Bundestag, Wolfgang Bosbach (CDU), hat angesichts der geplanten Anschläge auf Flugzeuge in London Konsequenzen für die Sicherheit im Flugverkehr gefordert. «Wir müssen schnell anhand der Erkenntnisse der englischen Sicherheitsbehörden unser Sicherheitskonzept im Flugverkehr überprüfen», sagte Bosbach der Netzeitung. «Dazu gehört auch die Beantwortung der Frage, ob schon spätestens bei der Gepäckkontrolle die geplanten Anschläge hätten verhindert werden können.»
Zuvor hatte die Londoner Regierung mitgeteilt, dass es britischen Anti-Terror-Einheiten gelungen sei, verheerende Anschläge auf Flugzeuge zu verhindern. Der britische Innenminister John Reid sagte, Terroristen hätten geplant, in mehreren Maschinen während des Flugs Explosionen auszulösen. Wären die Anschläge nicht verhindert worden, hätte es zweifellos viele Tote gegeben.
Flüge in die USA betroffen
Reid sprach von einer bedeutenden Gefahr für Großbritannien und seine internationalen Partner. Die offizielle Terrorwarnung wurde auf die höchste Stufe angehoben. Der britische Sender BBC berichtete, die Anschläge seien vor allem auf Flüge in die USA geplant gewesen. Laut Polizeiangaben waren in der Nacht im Großraum London 18 Tatverdächtige festgenommen worden.
 |  Wolfgang Bosbach | Foto: dpa |
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Bosbach sprach von einer «anhaltend Besorgnis erregenden Bedrohungslage». Auch Deutschland sei Teil eines «größeren Gefahrenraumes». Daher würden die Vorgänge in London «sicherlich dazu führen, dass unsere Sicherheitsmaßnahmen verschärft werden», sagte der CDU-Innenexperte. Nach Ansicht Bosbachs beweisen die Festnahmen in Großbritannien überdies, dass Deutschland in seinen «Sicherheitsanstrengungen nicht nachlassen» dürfe. «Wir müssen Schutzlücken rasch schließen», sagte der Unions-Politiker mit Blick auf das Ergänzungsgesetz zur Terrorismusbekämpfung, das vor wenigen Wochen im Bundskabinett verabschiedet wurde.
Zugriff auf Konto-Daten
So sieht der entsprechende Gesetzentwurf unter anderem vor, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) und der Militärische Abschirmdienst (MAD) künftig zum Beispiel Auskünfte über Fahrzeug- und Halterdaten aus dem Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg automatisiert abrufen können. Bislang verfügt nur das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) über diese Möglichkeit. Zudem sollen alle Nachrichtendienste den Zugriff auf die Konto-Stammdaten – unter anderem Name, Geburtsdatum des Kontoinhabers sowie Kontonummern und Anzahl der Depots – bei Kreditinstituten erhalten. Allerdings soll diese Regelung erst umgesetzt werden, wenn das Bundes- Verfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit der Weitergabe dieser Angaben entschieden hat. In Karlsruhe sind Klagen dazu anhängig.
Mehr Geheimdienst- Befugnisse
Geplant ist überdies, auch alle befristeten Regelungen, die Anfang 2002 aufgrund der Anschläge in den USA am 11. September 2001 ergangen waren, verlängert werden. Unter Federführung des ehemaligen Bundes- Innenministers Otto Schily (SPD) hatte die rot-grüne Regierung seinerzeit strengere Sicherheitsgesetze und Erleichterungen für die Polizei beschlossen. Ursprünglich war geplant, dass die Anti-Terror-Gesetze 2007 auslaufen. Ausgeweitet werden soll zudem die Zuständigkeit der Geheimdienste. Künftig können sie auch zur Aufklärung verfassungsfeindlicher Bestrebungen oder zur Bekämpfung etwa von Hasspredigern personenbezogene Auskünfte bei Luftfahrtunternehmen, Post-, Telekommunikations- und Dienstleistungsfirmen einholen. Dies gilt auch für Banken und zur Identifikation von Mobiltelefonen.
Für das Web ediert von Dietmar Neuerer