netzeitung.deFDP sieht Pläne für Anti-Terror-Datei skeptisch

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Max Stadler (Foto: FDP<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Max Stadler
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FDP-Innenexperte Stadler hat Zweifel, ob die von Bund und Ländern geplante Anti-Terror-Datei rechtstaatlichen Anforderungen genügt. Er warnte davor, die Trennung von Geheimdiensten und Polizei zu umgehen.

Der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Bundestag, Max Stadler, hat Vorbehalte gegen die geplante zentrale Anti-Terror-Datei geäußert. «Der jetzt schon bekannte gewordene Umfang der Datenspeicherungen ruft Skepsis hervor, ob der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eingehalten wird», sagte Stadler der Netzeitung.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßte dagegen die Fortschritte beim Aufbau der gemeinsamen Anti-Terror-Datei. Es sei dringend nötig und «von enormer präventiver Bedeutung», die Informationsstränge besser zusammen zu führen und zu beschleunigen, sagte der stellvertretende Bundesvorsitzende Bernhard Witthaut am Montag in Berlin. Er mahnte zugleich, nicht zu vergessen, «dass Deutschland als Ziel terroristischer Angriffe bereits mehrfach genannt wurde». Außerdem sei Deutschland Aufenthaltsort zahlreicher so genannter Gefährder und Ausgangspunkt von gelungenen und versuchten Anschlägen.

Witthaut und Stadler reagierten damit auf einen Bericht des Nachrichtenmagazins «Spiegel», dem zufolge sich Bund und Länder auf die Eckdaten einer Zentraldatei zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus geeinigt haben.
Ausgestaltung umstritten
Ein entsprechender Gesetzentwurf des Bundes- Innenministeriums soll demnach nach der Sommerpause in den Bundestag eingebracht werden. Union und SPD hatten sich bereits in den Koalitionsverhandlungen grundsätzlich auf eine zentrale Anti-Terror-Datei verständigt. Umstritten war lange Zeit jedoch, wie diese ausgestaltet werden soll.

Laut «Spiegel» wird die Datenbank sämtlichen Verfassungsschutz- Behörden, dem Auslandsgeheimdienst BND, den Landeskriminalämtern sowie dem Zollkriminalamt zur Verfügung stehen. Sie soll nicht nur die Daten von verdächtigen Personen und terroristischen Vereinigungen, sondern auch die von Stiftungen und Unternehmen mit möglichen Verbindungen ins islamistische Milieu enthalten.

Verfassungsrechtlich bedenklich
Neben persönlichen Daten sollen dabei Informationen über Bank-, Telefon- und Internet-Verbindungen, Führerscheindaten sowie Kontaktpersonen erfasst werden, schreibt das Magazin. Ein zwischen Bund und Ländern gefundener Kompromiss sehe jetzt eine «beschränkte und verdeckte Speicherung» vor, bei der die Geheimdienste selbst entscheiden könnten, welcher Behörde sie ihre Daten zugänglich machen. Die Geheimdienste hatten sich unter anderem mit Hinweis auf den Quellenschutz gegen eine Datei mit allen Daten gewehrt.

Stadler warnte vor diesem Hintergrund vor einem möglichen Verstoß gegen die Verfassung. «Eine Volltextdatei würde das verfassungsrechtlich vorgeschriebene Gebot der Trennung von Geheimdiensten und Polizei umgehen. Daher kommt nur eine Indexdatei in Frage, damit das berechtigte Anliegen eines verbesserten Informationsaustausches in rechtstaatlich einwandfreier Weise verwirklicht werden kann.» Polizeigewerkschafter Witthaut forderte, ein Gesetz zu schaffen, das einer Überprüfung durch das Bundes- Verfassungsgerichts standhält.

Ausformulierter Gesetzentwurf
Auf einer Volltextdatei sind alle Informationen zu einem Verdächtigen gespeichert, während eine Indexdatei nur preisgibt, welche Behörde Informationen erhoben hat.

Stadler riet dazu, den ausformulierten Gesetzentwurf des Bundes- Innenministers Wolfgang Schäuble (CDU) abzuwarten. Erst wenn alle Details bekannt seien, könne beurteilt werden, «ob die Vorlage der Großen Koalition den Anforderungen genügt».


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