netzeitung.deBosbach will Verteidigung neu definieren

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Bundeswehr (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Bundeswehr
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Unions-Fraktionsvize Bosbach plädiert dafür, den Begriff der Landesverteidigung um terroristische Angriffe im Innern zu erweitern. Die SPD sieht dafür keine Notwendigkeit.

Von Dietmar Neuerer

Der Vize-Vorsitzende der Unions-Fraktion im Bundestag, Wolfgang Bosbach, hat sich dafür ausgesprochen, den Verteidigungsfall neu zu definieren, um Einsätze der Bundeswehr im Innern zu ermöglichen. «Der Begriff der Landesverteidigung muss heute anders definiert werden als in Zeiten des Kalten Krieges, zumal sich innere und äußere Sicherheit nicht mehr strikt voneinander trennen lassen», sagte der CDU-Politiker der Netzeitung.

Der SPD-Verteidigungsexperte Rainer Arnold lehnte hingegen jegliche Kampfeinsätze der Bundeswehr im Innern ab. «Unsere Verfassung ist dazu da, auch in schwierigen Situationen die Bürgerrechte zu schützen», sagte er der Netzeitung. Es sei «absurd, leichtfertig damit umzugehen». Die Union habe keine Chance, für eine solche Gesetzesänderung eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag zu bekommen.

Auch SPD-Generalsekretär Hubertus Heil vertrat die Auffassung, Bundeswehrsoldaten sollten «nicht als Hilfskräfte der Polizei eingesetzt werden». Gleichwohl müsse alles, was rechtsstaatlich möglich ist, getan werden, um der neuen terroristischen Herausforderung zu begegnen, sagte Heil. Aber die «Verwischung von innerer und äußerer Sicherheit ist nichts, worüber wir uns unterhalten».

Ministerrunde zur Bundeswehr
Hintergrund ist ein Treffen von Unions- und SPD-Ministern am heutigen Montag bei Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU). Unter dessen Leitung sollte über die Neufassung des Bundeswehr- Weißbuchs gesprochen werden. Ein Sprecher des Verteidigungsministers bestätigte zwar das Treffen, nannte aber keine Details: «Inhalt und Gesprächsthemen sind vertraulich und werden daher nicht bekannt gegeben.» Er kündigte weitere Treffen an und sagte, die Neudefinition des Verteidigungsfalls solle noch vor der Sommerpause im Kabinett behandelt werden.

Laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins «Der Spiegel» wollen Jung und Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) dabei auf eine Verfassungsänderung hinwirken, um die Definition des Verteidigungsfalls auch um terroristische Angriffe im Innern zu erweitern. Eine Verfassungsänderung bräuchte eine Zweidrittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat.

Klarheit bis zum Sommer
Klarheit über die Rolle der Bundeswehr bei terroristischen Angriffen soll es nach Regierungsangaben bis zum Sommer geben. Nach der Koalitionsvereinbarung soll die erste Überarbeitung des Weißbuchs für die Bundeswehr seit 1994 bis Ende des Jahres fertig sein. Dazu werde es weitere Ministertreffen geben, sagte der Sprecher.

Bosbach begründete seine Forderung mit einer «völlig anderen Bedrohungslage», wonach sich nicht mehr «hochgerüstete Militärbündnisse» gegenüber stünden. «Die Sicherheit unseres Landes kann heute nicht mehr nur von Staaten bedroht werden, sondern auch von nichtstaatlichen Organisationen und Netzwerken, die mit militärischen Mitteln angreifen können», erläuterte der CDU-Politiker. Diese neuen Bedrohungen seien «nicht minder gefährlich».

Bosbach für Grundgesetz- Änderung
Vor diesem Hintergrund forderte Bosbach eine Verfassungsänderung. «Wir brauchen eine Änderung des Grundgesetzes, die es der Bundeswehr erlaubt, zur Abwehr terroristischer Gefahren im Inland eingesetzt zu werden, wenn sie die Fähigkeiten hat, diese Gefahr abzuwehren», sagte er. «Nach Vorlage des Bundeswehr- Weißbuches wird die Diskussion um eine Änderung des Grundgesetzes sicherlich wieder neu aufleben», ist sicher der CDU-Innenexperte sicher.

Widerstand gegen die Unions-Pläne kommt auch von der Opposition. Die Grünen warnten vor einer Überforderung der Bundeswehr, sollte es zu einer Neudefinition des Verteidigungsfalls kommen. «Dieses Vorhaben ist sicherheitspolitisch nicht nur überflüssig, sondern, was die demokratische Struktur der Bundesrepublik angeht, auch gefährlich», sagte der verteidigungspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion im Bundestag, Winfried Nachtwei, der Netzeitung. «Dadurch würde die weiterhin notwendige Trennung von Organen der äußeren und inneren Sicherheit praktisch aufgegeben.»

Luftsicherheitsgesetz
Die FDP stellte klar, dass für sie eine Grundgesetzänderung für einen Bundeswehreinsatz im Inneren nicht in Frage kommt. «Einem Einsatz der Bundeswehr im Inneren werden wir über die bisher bestehenden Möglichkeiten hinaus nicht zustimmen», sagte der Generalsekretär der Liberalen, Dirk Niebel, den «Ruhr Nachrichten».

Auch die Linkspartei äußerte sich ablehnend. «Die Debatte halte ich für sehr abwegig», sagte Parteichef Lothar Bisky. In Katastrophenfällen sei Amtshilfe der Bundeswehr bereits möglich. Darüber hinaus brauche man keine neue Gesetzeslage. Auch

SPD spricht von «offener Flanke»
SPD-Politiker Arnold sieht in den Überlegungen der Union den Versuch, das Urteil des Bundesverfassungs- Gerichts über das Luftsicherheitsgesetz «auszuhöhlen». Das Gesetz hätte bei einem terroristischen Angriff im äußersten Notfall den Abschuss eines Flugzeugs erlaubt. Die Karlsruher Richter hatten aber darauf verwiesen, dass man Menschenleben nicht gegeneinander abwägen könne.

SPD-General bezeichnete die verfassungsrechtliche Stellung des Luftsicherheitsgesetzes als «offene Flanke». Deshalb müsse man sich über die Luft- und Seesicherheit noch einmal unterhalten. Keine Notwendigkeit sieht Heil allerdings darin, den Begriff des Verteidigungfalls neu zu definieren, wie es in der Union mehrheitlich befürwortet wird.

Grüne: Truppe nicht überfordern
Arnold plädierte dafür, die bewährte Aufgabenverteilung zwischen Polizei und Bundeswehr nicht anzutasten. «Terrorattacken begegnen wir mit politischen Mitteln und den Möglichkeiten, die die Bundeswehr im Zuge der Amtshilfe hat.»

Grünen-Verteidigungsexperte Nachtwei warnte die Union davor, ein «Einfallstor» zu schaffen für die Übernahme von Polizeiaufgaben durch Soldaten. «Das würde die Fähigkeiten und Kapazitäten der Bundeswehr extrem überfordern», sagte er. «Ihre Primärverantwortung für die äußere Sicherheit würde dadurch massiv beeinträchtigt.»