22.02.2006
Herausgeber: netzeitung.de
Russische Duma
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Was das Verfassungsgericht in Deutschland verboten hat, ist in Russland künftig erlaubt. Die Duma stimmte einer Gesetzesreform zu, die den Abschuss gekaperter Flugzeuge erlaubt.
Das russische Parlament hat einer Gesetzesänderung zur Terrorabwehr in der Luft zugestimmt. Die Änderung erlaubt künftig den Abschuss von Flugzeugen, die Terroristen als fliegende Waffe einsetzen wollen. Die Duma ermächtigte mit einer weiteren Änderung die Streitkräfte für den Fall eines Terrorangriffs auch dazu, Schiffe auf See anzugreifen. Den Befehl zum Einsatz der Streitkräfte gebe der Präsident, heißt es.
Das russische Militär hatte die Regelung seit längerem gefordert, um Terrorangriffe mit entführten Passagierflugzeugen wie in den USA am 11. September 2001 abzuwehren. Vor einem Jahr drohte der für die Luftsicherheit über Moskau zuständige General Juri Solowjow, er werde Flugzeuge in der Hand von Terroristen notfalls auch ohne gesetzliche Grundlage abschießen lassen.
In Deutschland hatte das Bundesverfassungsgericht in der vergangenen Woche das so genannte Luftsicherheitsgesetz für nichtig erklärt, das ebenfalls den Abschuss von entführten Flugzeuge erlauben wollte. Eine solche Regelung verstoße gegen das Recht auf Leben und die Garantie der Menschenwürde, urteilten die Richter.
In Moskau bemängelten Kritiker des Gesetzes, die Bedingungen, unter denen ein Flugzeug abgeschossen werden dürfe, seien zu ungenau formuliert. (nz)