Bosbach sagte, die Entscheidung des Gerichts sei zu respektieren. Anhand der Urteilsgründe müssen jetzt geprüft werden, welchen «Gestaltungsspielraum» der Gesetzgeber noch habe. «Geht man nämlich bei Terrorangriffen wie dem 11. September 2001 von einem übergesetzlichen Notstand aus, kann man in einem Gesetz keine Zuständigkeit und keine Befehlskette regeln», sagte der CDU-Politiker. «Denn der Staat darf den handelnden Soldaten keine rechtswidrigen Befehle geben.»Ungeachtet dessen sieht sich Bosbach nach dem Karlsruher Urteil darin bestärkt, eine Verfassungsänderung durchzusetzen, um Anti-Terror-Einsätze der Bundeswehr im Innern zu ermöglichen. «Die Kritiker der von der Union vorgeschlagenen Änderung des Grundgesetzes zur Schließung von Schutzlücken können nach dieser Entscheidung nicht länger behaupten, dass die Bundeswehr mit ihren besonderen Fähigkeiten zur Gefahrenabwehr im Wege der Amtshilfe eingesetzt werden könnte», sagte der Innenpolitiker. Deshalb müsse gesetzlich geregelt werden, dass deutsche Soldaten im Falle einer terroristischen Bedrohung dann eingesetzt werden dürfen, «wenn die Polizeikräfte allein überfordert sind».
Eine Grundgesetzänderung bedarf einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und Bundesrat. Die Union ist dabei auf die Zustimmung der SPD und der FDP angewiesen.