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Bundeswehr im Innern: Union fordert Regelung

15. Feb 2006 11:41
Wolfgang Bosbach
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Unions-Fraktionsvize Bosbach hat nach dem Urteil zum Luftsicherheitsgesetz Konsequenzen für den Einsatz der Bundeswehr im Innern gefordert. Mit der SPD müsse jetzt über eine Änderung des Grundgesetzes verhandelt werden, sagte er.

Der stellvertretende Vorsitzende der Unions-Fraktion im Bundestag, Wolfgang Bosbach, dringt auf eine Änderung des Grundgesetzes, um die Bundeswehr zur Gefahrenabwehr im Innern einzusetzen. «Wir müssen jetzt unverzüglich mit dem Koalitionspartner darüber verhandeln, wie wir dass Grundgesetz im Artikel 87 a ändern können, um auch die Bundeswehr zur Terrorabwehr im Inland einsetzen zu dürfen. Unsere Vorschläge hierzu liegen auf dem Tisch», sagte der CDU-Politiker der Netzeitung. «Nicht nur, aber auch wegen der Fuball-Weltmeisterschaft sollten diese Gespräche eher heute als morgen beginnen.»

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Bosbach reagierte damit auf das Urteil des Bundes- Verfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz. Danach verstößt die Befugnis zum Abschuss entführter und als Waffe eingesetzter Flugzeuge gegen die Menschenwürde und ist damit nichtig, wie die Richter in einem Urteil vom Mittwoch entschieden.

Bosbach will «Schließung von Schutzlücken»

Bosbach sagte, die Entscheidung des Gerichts sei zu respektieren. Anhand der Urteilsgründe müssen jetzt geprüft werden, welchen «Gestaltungsspielraum» der Gesetzgeber noch habe. «Geht man nämlich bei Terrorangriffen wie dem 11. September 2001 von einem übergesetzlichen Notstand aus, kann man in einem Gesetz keine Zuständigkeit und keine Befehlskette regeln», sagte der CDU-Politiker. «Denn der Staat darf den handelnden Soldaten keine rechtswidrigen Befehle geben.»

Ungeachtet dessen sieht sich Bosbach nach dem Karlsruher Urteil darin bestärkt, eine Verfassungsänderung durchzusetzen, um Anti-Terror-Einsätze der Bundeswehr im Innern zu ermöglichen. «Die Kritiker der von der Union vorgeschlagenen Änderung des Grundgesetzes zur Schließung von Schutzlücken können nach dieser Entscheidung nicht länger behaupten, dass die Bundeswehr mit ihren besonderen Fähigkeiten zur Gefahrenabwehr im Wege der Amtshilfe eingesetzt werden könnte», sagte der Innenpolitiker. Deshalb müsse gesetzlich geregelt werden, dass deutsche Soldaten im Falle einer terroristischen Bedrohung dann eingesetzt werden dürfen, «wenn die Polizeikräfte allein überfordert sind».

Eine Grundgesetzänderung bedarf einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und Bundesrat. Die Union ist dabei auf die Zustimmung der SPD und der FDP angewiesen.

 
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