28.12.2005
Herausgeber: netzeitung.de
Elektronische Fußfessel
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Die Frage, ob radikale Islamisten in Deutschland elektronische Fußfesseln tragen sollten, wird heftig diskutiert. Niedersachsens Innenminister Schünemann hatte einen entsprechenden Vorschlag gemacht.
Der schon mehrfach vorgetragene und nun noch einmal bekräftigte Vorschlag des niedersächsischen Innenministers Uwe Schünemann (CDU), radikale Islamisten zum Tragen elektronischer Fußfesseln zu verpflichten, hat eine Debatte über den angemessenen Umgang mit so genannten Hasspredigern ausgelöst.
Der niedersächsische FDP-Fraktionschef Philipp Rösler bezeichnete das Vorhaben am Mittwoch in Hannover als «populistisch, rechtsstaatlich bedenklich und zur Bekämpfung des Terrorismus ungeeignet». Der niedersächsische Umweltminister Hans-Heinrich Sander (FDP), Schünemanns Kabinettskollege, sprach von einem «Vorschlag für die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr», der die Zustimmung der FDP nicht finden werde.
Der bayrische Innenminister Günther Beckstein sagte dagegen, der Vorschlag Schünemanns sei «ein geeignetes Mittel, den Überwachungs- und Kontrollaufwand» zu verringern. Bei gewaltbereiten Islamisten, die man nicht abschieben könne, sei die Fußfessel praktikabel, sagte er der Zeitung «Die Welt».
Ausländerrecht ergänzenAuch das Innenministerium in Hannover betonte, man könne das Ausländerrecht problemlos um eine Fußfessel-Klausel ergänzen. Damit könne man potenzielle Gefährder, deren Abschiebung aus humanitären oder anderen Gründen nicht möglich sei, «auf richterliche Anordnung zum Tragen einer Fußfessel verpflichten». Es handele sich um einen Vorstoß für die Innenministerkonferenz, für den eine Zustimmung des niedersächsischen Koalitionspartners nicht erforderlich sei, betonte Ministeriumssprecher Klaus Engemann.
Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Fritz Rudolf Körper, verwies auf den Berliner Koalitionsvertrag, in dem CDU/CSU und SPD eine Evaluation des Zuwanderungsgesetzes vereinbart hätten. Erst wenn das geschehen sei, werde sich herausstellen, ob es noch weiteren Regelungsbedarf gebe.
Keine verfassungsrechtlichen BedenkenSchünemann selbst betonte, mit einer elektronischen Fußfessel ließen «sich viele der etwa 3000 gewaltbereiten Islamisten in Deutschland, Hassprediger und in ausländischen Terrorcamps ausgebildete Kämpfer überwachen». Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Fessel gebe es nicht.
Sie könne dafür sorgen, dass sich gewaltbereite Islamisten nur noch in bestimmten Gebieten aufhalten dürften. «Das bedeutet auf jeden Fall mehr Sicherheit», sagte er. Nach Angaben seines Ministeriums hat Schünemann das Thema Fußfessel bereits auf der letzten Innenministerkonferenz Anfang Dezember angesprochen.
«Wir haben das Problem»Der Netzeitung sagte Schünemann damals, «Wir haben das Problem, dass wir nicht wissen, wie wir die Gefährder behandeln sollen, die wir nicht abschieben und auch nicht verurteilen können.» Er habe bereits im Fall des Islamistenführers Metin Kaplan vorgeschlagen, eine Fußfessel anzuordnen. «Ich könnte mir vorstellen, dass sich die Große Koalition darauf einigen kann», sagte der CDU-Minister der Netzeitung.
Bei der nächsten Konferenz im Frühjahr wolle er den Vorschlag zur Änderung des Ausländergesetzes einbringen, sagte Ministeriumssprecher Engemann. Die Fußfessel sei ein milderes Mittel als die noch von Bundesinnenminister Otto Schily vorgeschlagene Sicherungshaft. (nz)