16.12.2005
Herausgeber: netzeitung.de
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Foto: FDP
Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Der Streit um die Rolle deutscher Sicherheitsbehörden im Anti-Terrorkampf verschärft sich. Grund ist ein Vorstoß von Bundesinnenminister Schäuble zur Nutzung von Informationen, die durch Folter erpresst worden sind.
Die Opposition im Deutschen Bundestag hat sich strikt gegen Überlegungen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) gestellt, im Anti-Terror-Kampf auch auf Informationen zurückzugreifen, die andere Länder durch Folter erpresst haben. «Wenn wir strikt für das Folterverbot sind, dann können wir nicht augenzwinkernd den Diensten anderer Staaten sagen, gebt uns bitte eure durch Folter erhaltenen Geständnisse», sagte FDP-Fraktionsvize Sabine Leutheusser-Schnarrenberger der Netzeitung. «Das höhlt mittelbar das Folterverbot aus.»
Grünen- Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck sagte der Netzeitung, Deutschland dürfe nicht wegschauen, wenn andere Staaten Menschen verschleppten oder gar folterten. «Deshalb sollten deutsche Beamte grundsätzlich auch nicht in die Foltergefängnisse gehen, um selbst Verhöre durchzuführen.» Linksfraktionsvize Petra Pau sagte in Berlin, das Folterverbot gelte absolut oder gar nicht. «Es darf nicht relativiert werden, schon gar nicht durch einen Minister, der für den Schutz der Verfassung zuständig ist.»
Rolle von Geheimdiensten Schäuble hatte der «Stuttgarter Zeitung» gesagt, auch Informationen, von denen man nicht sicher sei, dass sie unter vollkommen rechtsstaatlichen Bedingungen erlangt worden seien, müssten von deutschen Behörden genutzt werden können. Der CDU-Politiker fügte hinzu, für deutsche Sicherheitsbehörden gebe es allerdings klare Grenzen. Sie dürften weder an Folter beteiligt sein noch diese erwarten, um an Aussagen von Terrorverdächtigen zu gelangen.
Leutheusser-Schnarrenberger sprach sprach sich angesichts dessen dafür aus, generell über die Rolle von Geheimdiensten zu sprechen. «Ich möchte eine Debatte haben über illegale Aktivitäten von ausländischen Geheimdiensten in Deutschland, die nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs strafbar sind», sagte sie. Konkret sprach sie die mögliche Verletzung des Fernmeldegeheimnisses an, wenn die Post von angeblich verdächtigen Bürgern eingesehen werde.
Grenzen der Kooperation Die FDP-Politikerin betonte, es müsse «klarer» werden, dass die Dienste gebraucht würden und auch der Infromationsaustausch mit ihnen notwendig sei. «Wir dürfen aber keine Entwicklungen laufen lassen, bei denen gegen geltendes Recht verstoßen wird.»
Auch der Grünen-Politiker Beck plädiert dafür, generell über die Zusammenarbeit mit ausländischen Geheimdiensten nachzudenken. «Wir brauchen eine Debatte über die Grenzen der Kooperation mit ausländischen Sicherheitsbehörden im Antiterrorkampf», sagte er.
Strafrechtsänderung «äußerst problematisch»Die FDP-Rechtsexpertin Leutheusser-Schnarrenberger wies überdies Überlegungen Schäubles zurück, das Strafrecht zur Terrorbekämpfung zu verschärfen. der CDU-Minister hatte der «Süddeutschen Zeitung» gesagt, er wolle «gefährliche Personen», denen man bisher eine Straftat nicht nachweisen könne, vor Gericht stellen lassen. Hierzu solle das «Absolvieren einer Ausbildung in einem Terroristenlager in Afghanistan oder sonst wo» künftig strafbar sein.
Leutheusser-Schnarrenberger sagte, es sei «äußerst problematisch», wenn die Strafbarkeit von Verhaltensweisen so weit ausgeweitet werde, dass sie schon «das Vorfeld strafbarer Aktivitäten» erfasse. Das «ganze Unterfangen» sei deshalb «sehr schwierig», weil «nicht die rechtsstaatlichen Grundsätze verletzt werden2 dürften. «Man kann nicht einen Straftatbestand formulieren, der den Aufenthalt in einem Al-Qaeda-Ausbildungslager unter Strafe stellt.»
Was ist «strafwürdiges Verhalten»? Die Frage sei, wie «strafwürdiges Verhalten» von Personen erfasst werden solle, denen man bisher eine Straftat nicht nachweisen könne, sagte die ehemalige Bundes- Justizministerin. Sie sehe vor diesem Hintergrund «ganz große Probleme wegen des notwendigen Bestimmtheitsgrundsatzes für Strafnormen». Dies sei kaum mit dem «Übermaßverbot unserer Verfassung» - der gebotenen Verhältnismäßigkeit - in Einklang zu bringen.