Nach Schünemanns Vorstellungen soll die Bundeswehr nicht etwa Kontrollen vor Stadien durchführen. «Das wäre der völlig falsche Weg und ist auch nicht Aufgabe der Bundeswehr», sagte er. Anders verhalte es sich aber bei einer «ganz besonderen Bedrohungslage» und wenn die Polizei nicht ausreiche. «In einer Extremsituation macht es sehr wohl Sinn die Bundeswehr beispielsweise für Objektschutz einzusetzen», sagte der CDU-Politiker. «Wenn wir die verfassungsrechtliche Möglichkeit hierfür aber nicht haben, dann wäre das fahrlässig – keine Frage.»Auch Schäuble wies darauf hin, dass derzeit die verfassungsrechtlichen Grundlagen für einen Bundeswehreinsatz im Innern nicht ausreichten. «Das Bundesverfassungsgericht wird im Frühjahr bei seiner Entscheidung über das Luftsicherheitsgesetz Klarheit darüber schaffen», sagte der Minister. Sobald das Urteil vorliege, wolle die große Koalition «gegebenenfalls die erforderlichen Änderungen des Grundgesetzes vornehmen».