netzeitung.deUnion für WM-Schutz durch Bundeswehr

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Wolfgang Schäuble (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Wolfgang Schäuble
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Bundesinnenminister Schäuble plädiert für den Einsatz der Bundeswehr zum Schutz der Fußball- Weltmeisterschaft. Das Land Niedersachsen unterstützt den Vorstoß und verlangt, dafür das Grundgesetz zu ändern.

Führende Unions-Politiker haben sich für einen Einsatz der Bundeswehr zum Schutz der Fußball-Weltmeisterschaft im kommenden Jahr ausgesprochen. «Im Ausnahmefall müssen wir zur Gefahren- und Terrorabwehr auf die Fähigkeiten der Bundeswehr zurückgreifen können», sagte Schäuble der in Hannover erscheinenden «Neuen Presse». Wenn etwa bei der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland die Kräfte der Polizei nicht ausreichten, «müsste es möglich sein, die Bundeswehr unterstützend einzusetzen».

Ähnlich äußerte sich der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU). Der Netzeitung sagte er: «Wenn wir (...) eine Gefährdung durch islamistischen Terror haben, wäre es gut, wenn wir zumindest die verfassungsrechtliche Möglichkeit hätten, die Bundeswehr einzusetzen.» Schünemann plädiert dafür, das Grundgesetz noch vor der WM entsprechend zu ändern. «Das wäre machbar», sagte er. «Das könnte man dann zusammen mit den Ergebnissen der Föderalismuskommission noch vor der Sommerpause abschließend regeln.»
Objektschutz
Nach Schünemanns Vorstellungen soll die Bundeswehr nicht etwa Kontrollen vor Stadien durchführen. «Das wäre der völlig falsche Weg und ist auch nicht Aufgabe der Bundeswehr», sagte er. Anders verhalte es sich aber bei einer «ganz besonderen Bedrohungslage» und wenn die Polizei nicht ausreiche. «In einer Extremsituation macht es sehr wohl Sinn die Bundeswehr beispielsweise für Objektschutz einzusetzen», sagte der CDU-Politiker. «Wenn wir die verfassungsrechtliche Möglichkeit hierfür aber nicht haben, dann wäre das fahrlässig – keine Frage.»

Auch Schäuble wies darauf hin, dass derzeit die verfassungsrechtlichen Grundlagen für einen Bundeswehreinsatz im Innern nicht ausreichten. «Das Bundesverfassungsgericht wird im Frühjahr bei seiner Entscheidung über das Luftsicherheitsgesetz Klarheit darüber schaffen», sagte der Minister. Sobald das Urteil vorliege, wolle die große Koalition «gegebenenfalls die erforderlichen Änderungen des Grundgesetzes vornehmen».


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