Bosbach bringt Sicherungshaft ins Gespräch
Vor diesem Hintergrund brachte Bosbach erneut eine Sicherungshaft für terrorverdächtige Ausländer ins Gespräch. Unter Hinweis auf 3000 bis 5000 «gewaltbereite und gewaltgeneigte Islamisten», die den Sicherheitsbehörden «bekannt» seien, sagte er: «Ich halte es für gut möglich, dass das Thema Sicherungshaft noch einmal auf die Tagesordnung kommt.»
Bosbach sprach sich zudem dafür aus, die geplante Anti-Terror-Datei schnell zu verwirklichen. Die Datei müsse «bald kommen», sagte er. Wie der CDU-Politiker sagte, wird es eine Kombination von Volltext- und Indexdatei sein. Entsprechende «Vorarbeiten» seien bereits von der Innenministerkonferenz geleistet worden. «Deswegen bin ich zuversichtlich, dass wir bald einen Gesetzentwurf vorlegen können», sagte Bosbach.
Die niedersächsische Landesregierung hatte einen entsprechenden Gesetzentwurf bereits im September 2004 in das Gesetzgebungsverfahren des Bundes eingebracht. Der Entwurf sah vor, beim Bundesamt für Verfassungsschutz eine gemeinsame Datei einzurichten. SPD, Grünen und FDP stimmten im Juni 2005 im Bundestag aber gegen den Entwurf und verhinderten das Gesetz damit. Nach den Terroranschlägen in London im Juli 2005 ließ der damalige Bundesinnenminister Otto Schily einen eigenen Gesetzentwurf für eine Anti-Terror-Datei ausarbeiten.
Die Innenpolitikexperten der Parteien diskutieren kontrovers über die Frage, welche Inhalte in der Datei abgelegt werden sollen und wer beziehungsweise welche Behörden darauf zugreifen dürfen. In dem Gesetzestext von Schily sind für den Austausch der Daten enge Regeln gesteckt. Geheimdienste und Polizeibehörden sollen demnach verpflichtet sein, ihre Daten an eine beim Bundeskriminalamt (BKA) geführte Datei weiterzuleiten.
Allerdings werden in der Datei nur Indexe gespeichert, aus denen hervorgeht, bei welcher Behörde Informationen über die betreffenden Personen vorliegen. Der Datenaustausch muss weiterhin direkt zwischen den einzelnen Stellen erfolgen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass geheime Informationen der Geheimdienste weiter geschützt bleiben. Mit einem Index-Register könnten Ermittler lediglich feststellen, ob es zu einer bestimmten Person bei anderen Behörden Einträge und Informationen gibt.
Für das Web ediert von Dietmar Neuerer

