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Bundeswehr: Union dringt auf Anti-Terror-Einsätze

26. Okt 2005 12:00
Bundeswehrpanzer
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Für die Union sind die Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr im Innern noch nicht abschließend geklärt. Die SPD lehnt hingegen einen Einsatz deutscher Soldaten für den «Heimatschutz» strikt ab.

Von Dietmar Neuerer

Zwischen Union und SPD gibt es entgegen anders lautenden Berichten keine Einigung über die Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr im Innern. «Wir halten es nach wie vor für notwendig, die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Bundeswehr mit ihren spezifischen Fähigkeiten zur Abwehr terroristischer Gefahren auch im Inland eingesetzt werden darf», sagte der Vize-Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Wolfgang Bosbach (CDU), der Netzeitung.

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Auch der verteidigungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, Rainer Arnold, sieht keine endgültige Einigung. Im Gespräch mit der Netzeitung verwies er auf ein Koalitionspapier, auf das man sich am Dienstag mit der Union verständigt habe. Darin heißt es unter anderem: «Soweit für (...) Gefährdungen der Sicherheit unseres Landes gesetzmäßiger oder verfassungsrechtlicher Regelungsbedarf besteht, wird die Bundesregierung Initiativen vorlegen.»

SPD zu Anpassungen bereit

Arnold versicherte mit Blick auf eine mögliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum umstrittenen rot-grünen Luftsicherheitsgesetz Anfang November, die SPD sei zu Anpassungen bereit wenn es «rechtlichen Klärungsbedarf» gebe. «Wir sperren uns nicht gegen Verfassungsänderungen, wenn es um Rechtssicherheit geht, wir sperren uns dagegen, wenn Soldaten zu Hilfspolizisten gemacht werden sollen.»

Nach dem Luftsicherheitsgesetz kann der Verteidigungsminister den Befehl zum Abschuss eines gekaperten Passagierflugzeugs geben, wenn dadurch ein größerer Terroranschlag verhindert werden kann. Allerdings stützt sich das Gesetz nur auf die im Grundgesetz genannten Fälle einer Naturkatastrophe oder eines besonders schweren Unglücksfalls.

«Schutz oder Schutzlosigkeit»

Arnold verwies in diesem Zusammenhang auch auf Artikel 35 des Grundgesetzes, demzufolge die Bundeswehr bereits im Rahmen der Amtshilfe im Inneren eingesetzt werden könne. Die SPD lehne aber ab, der für die Bundeswehr zusätzliche «Komponenten für Heimatschutz» aufzubauen oder ihr «polizeiähnliche Aufgaben wie zum Beispiel Objektschutz» zu übertragen.

Bosbach hingegen hob hervor, dass es darum gehe, die Bundeswehr nur dann zur Terrorabwehr einzusetzen, wenn die Polizei nicht in der Lage sei, «mit ihren Käften die Gefahrenlage zu beherrschen». In diesen Fällen gehe es nicht um die Frage, «Polizei oder Bundeswehr, sondern um Schutz oder Schutzlosigkeit». Im Interesse der «handelnden Einsatzkräfte» verlange er deshalb, diese «verfassungsrechtliche Grauzone durch eine eindeutige Verfassungsbestimmung» aufzulösen.

 
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