netzeitung.deFachleute zweifeln an Hauptstadt-Flugverbot

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Feuerwehreinsatz nach Piloten-Selbstmord am Reichstag (Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Feuerwehreinsatz nach Piloten-Selbstmord am Reichstag
Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Fachleute zweifeln am Nutzen des über dem Berliner Zentrum verhängten Flugverbots. Entschlossene Attentäter könnten mühelos bis ins Regierungsviertel vordringen, sagten Experten der Netzeitung.

Von Tilman Steffen

Den Sicherheitsgewinn durch das von der Bundesregierung über dem Berliner Zentrum verhängte Flugverbot halten Fachleute für äußerst gering. Vom Rand der Verbotszone erreiche «selbst die langsamste Propellermaschine das Regierungsviertel binnen vier Minuten», sagte Klaus Berchtold-Nicholls, Bundesvorsitzender des Verbands deutsche Flugleiter, der Netzeitung. Angesichts der kurzen Reaktionszeit für Sicherheitskräfte könne die seit Montag gültige Restriktion eine Maschine «nicht wirklich hindern, das Zentrum zu erreichen».

Generell hält der Flugleiter Vorkehrungen wie die am Freitag in der Bundeshauptstadt ausgewiesene Verbotszone für wenig wirksam. «Die Möglichkeiten, eine wirksame Flugbeschränkung zu machen, sind äußerst gering», bekräftigt Berchtold-Nicholls.

Die allesamt zuständigen Bundesminister Manfred Stolpe, Otto Schily und Peter Struck verhängten gemeinsam mit Berlins Innensenator Ehrhart Körting (alle SPD) am Freitag über der Berliner City ein Flugverbot. Körting hatte die Order zwar begrüßt, jedoch eine Ausnahme für Tourismusflieger angeregt.

Auslöser war ein 39 Jahre alter Hobbypilot, der sich am 22. Juli ein vor dem Reichstag nach Erkenntnissen der Polizei öffentlich in den Freitod gestürzt hatte. Das Flugverbot gilt innerhalb des etwa 12 Kilometer messenden S-Bahnrings, der die zentralen Berliner Stadtteile umschließt. Es soll insbesondere die zentral gelegenen Regierungs- und Parlamentsgebäude vor Anschlägen aus der Luft schützen.

Tophoven: Verbot ist «Beruhigungspille»
Das Verbot gilt auch für gewerbliche Vergnügungsrundflüge. Ausgenommen sind Polizei-, Bundeswehr- und Rettungsflüge und die An- und Abflüge der innerstädtischen Airports Berlin-Tegel und Tempelhof.

Auch der Terrorismusforscher Rolf Tophoven hält das eilig verhängte Flugverbot für eine «Beruhigungspille, weil wieder etwas passiert ist». So etwas sei «immer problematisch, wenn man es mit einem zum Äußersten entschlossen Täter zu tun hat», sagte der Direktor des Instituts für Terrorismusforschung & Sicherheitspolitik in Essen der Netzeitung.

Umsetzung des Verbots kein Problem
Tophoven hält auch das erst im Januar in Kraft getretene Luftsicherheitsgesetz für wirkungslos, das den Abschuss gekidnappter Maschinen erlaubt. «Das Flugzeug und das Flugziel der gehijackten Maschine muss erkannt werden, dann muss der Verteidigungsminister informiert werden, der dann die Entscheidung seines Lebens trifft, das dauert alles optimal gerechnet 15 Minuten», sagte Tophoven. «Binnen 15 Minuten erreicht ein Luftpirat in Deutschland jedes nächst gelegene Ballungszentrum». Das bringe in er Praxis nichts.

Dennoch wird die neue Vorschrift pünktlich an den Kontrollpulten der Berliner Flughafentowers vorliegen. Darin, das Verbot binnen eines Wochenendes wirksam zu machen, sieht Verbandschef Berchtold-Nicholls dagegen kein Problem. «Fluglotsen bekommen ihre Informationen ganz aktuell», sagte Berchtold-Nicholls. Da könne selbst «von mittags bis abends» eine solcher Bereich ausgewiesen werden.

Klage angekündigt
Auch die Wahrscheinlichkeit, dass ein Privatpilot seinen Flieger ahnungslos in den S-Bahnring hinein lenke, sei gering. Bei den Piloten «gehört die Information über neue Sperrzonen zu den Flugvorbereitungen der Luftfahrer, parallel zur Information über die Wetterlage».

Der Verband der Allgemeinen Luftfahrt (AOPA) kündigte im Berliner «Tagesspiegel» an, gegen das Flugverbot vor Gericht zu ziehen. Der Verband warf Bundesverkehrsminister Stolpe vor, eine nicht existierende Bedrohung mediengerecht zu bekämpfen. Ein Sportflugzeug stelle keine terroristische Bedrohung dar, Autos und Schiffe seien deutlich gefährlicher.