9/11-Kommission hatte keinen Zugang zu Al-Qaeda-Gefangenen
Geklärt werden sollte die Frage, ob das deutsche Gericht die Aussagen von Verdächtigen wie Ramzi Binalshibh und Khalid Scheich Mohammed im Prozess gegen Mounir El Motassadeq verwerten kann. Bei diesen Aussagen, die dem Gericht nur in schriftlicher Form vorliegen und die von den USA übergeben worden waren, ist unklar, ob sie unter Folter erzielt wurden.
Die Anklage bezweifelt das. Außerdem, so Bundesanwalt Walter Hemberger, könne die Frage, ob die Aussagen von Binalshibh und Scheich Mohammed, die den Angeklagten Motassadeq belasten, verwertet werden dürften, ohne Zeugen geklärt werden.
Das Gericht hatte sich von Dietrich Snell neue Erkenntnisse über die Umstände der Anschläge vom 11. September erhofft. Allerdings hatte Snell das Gericht schon vor seiner Vernehmung darüber informiert, dass er nicht umfassend aussagen dürfe.
Snell konnte auch nicht sagen, ob es bei den Verhören zu Folterungen gekommen sei. Die unabhängige Kommission hatte die Vorgeschichte der Terroranschläge vom 11. September 2001 aufgearbeitet und Vorschläge zu Reformen der Behörden gemacht. Der Bericht wurde Ende Juli 2004 veröffentlicht.
Dem 30-jährigen Motassadeq wird vorgeworfen, die Vorbereitung der Anschläge vom 11. September 2001 unterstützt zu haben. Er ist in diesem Zusammenhang wegen Beihilfe zum Mord in über 3000 Fällen angeklagt. Außerdem wird ihm Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. (nz)

