Opferfamilien klagen in New York gegen Motassadeq
Bei der Zivilklage in Deutschland gehe es darum, die Beträge, die dem Marokkaner bei Freispruch als Entschädigung für seine Untersuchungshaft gezahlt werden, einzuklagen. Motassadeq, der im Frühling nach zweieinhalb Jahren Haft entlassen wurde, stehen laut Schulz bei einem Freispruch rund 30.000 bis 50.000 Euro zu.
Motassadeq und die anderen Beklagten wurden über eine so genannte öffentliche Zustellung in englisch-sprachigen und arabischen Zeitungen aufgefordert, vor dem zuständigen Bezirksgericht in New York binnen 60 Tagen nach Kenntnisnahme zu erscheinen. Sollten sie dies nicht tun, können sie laut Schulz auch in Abwesenheit verurteilt worden.
Diese Disketten seien von der Polizei in Kisten entdeckt worden, die der Angeklagte für den Terroristen Mohammed Atta aufbewahrt habe. Atta war der Pilot der ersten Maschine, die in New York ins World Trade Center gelenkt wurde. Atta habe die Datei mit der Terror-Anleitung gelöscht, sie seien aber mit Hilfe einer Spezialsoftware rekonstruiert worden.
Motassadeq war 2003 vom Oberlandesgericht zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil aber auf. Die Bundesanwaltschaft wirft dem 30 Jahre alten Elektronikstudenten Beihilfe zum Mord in mehr als 3000 Fällen und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vor. (nz)

