netzeitung.deRichter erklärt Militärtribunale für Guantanamo-Häftlinge für ungesetzlich

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Juristisch ist die Internierung der Terrorverdächtigen in der US-Basis Guantanamo Bay auf Kuba ohne jede Basis. Dieser - noch anfechtbare - Richterspruch stellt die US-Regierung vor erhebliche Probleme.

Es gibt für die Militärkommissionen, die über Terrorverdächtige in Guantanamo Bay richten sollen, erstens keine Rechtsgrundlage, zweitens keine akzeptablen Verfahrensregeln und drittens keine Angeklagten-Rechte, die in irgendeiner Weise kriegs- und völkerrechtlichen oder rechtsstaatlichen Standards der USA genügen würden. Zur Haftprüfung sind die Tribunale «nicht kompetent», und ihre Prozessführung zur Wahrheitsfindung «würde von keinem ordentlichen US-Gericht anerkannt». Mit diesen vernichtenden Befunden hat Bundesbezirksrichter James Robertson die Gepflogenheiten der US-Regierung im Umgang mit internierten Terrorverdächtigen für illegal und völlig wertlos erklärt.

«Die Regierung vertritt eine Position, die sich deutlich von den Positionen und Verhaltensweisen unterscheidet, die die Vereinigten Staaten selbst in früheren Konflikten vertreten hatten, und die die Fähigkeit der USA nur schwächen kann, für in bewaffneten Konflikten im Ausland gefangengenommene Amerikaner die Anwendung der Genfer Konventionen zu verlangen», zitiert die «Los Angeles Times» aus Robertsons Urteil. Robertson war selbst von 1959 bis 1964 Marinesoldat.
Nicht für Statusklärung zuständig
Robertson erklärte die Militärkommissionen für nichtzuständig dafür, den Status «Kombattanten des Feindes» über die in Guantanamo Internierten zu verhängen, für den es keine andere Rechtsgrundlage gebe als die Erklärung des Präsidenten, dass sie dies seien, und damit der die Rechte von Kriegsgefangenen regelnden Genfer Konvention nicht unterlägen. Er kritisierte die Gepflogenheit, dass die Erklärung des Präsidenten, dass ein Häftling «Kombattant» sei, bei der Bestätigung dieses Status' durch eine Militärkommission dort von der Regierung als Beweis vorgelegt werde. Im übrigen werde dort mit geheimen Beweisen gearbeitet, die den Angeklagten nicht zugänglich sind.

Um dem Richterspruch zu genügen, müsste die US-Regierung den Häftlingen künftig vollen Zugang zu den Beweisakten und die Transparenz aller Sitzungen der Tribunale zusichern. Robertson nannte es auch zulässig, sie vor reguläre Militärtribunale zu stellen, die laut internationalem und US-Kriegsrecht für Verbrechen in der Armee und für Kriegsgefangene zuständig sind. Für den von der US-Regierung erfundenen Status «Kombattanten des Feindes», der dies verhindert, gebe es dagegen keine Rechtsgrundlage.

«Revolte der Bundesrichter»
Die US-Regierung will den Richterspruch angreifen, doch sehen Rechtsexperten dafür wenig Ansatzpunkte. Das Urteil, gefällt auf Antrag des früheren Chauffeurs des Terroristenführers Osama bin Laden, gilt für alle rund 500 Guantanamo-Internierte, und es ist nicht das erste seiner Art eines Zivilgerichts. «Wir haben es in der Tat mit einer Revolte der Bundesrichter in Zeitlupe zu tun», sagte Eugene R. Fridell, Jura-Professor und Vorsitzender der US-Bundesvereinigung der Militärjuristen, der «LAT». «Einer nach dem anderen zeigen Bundesbezirksrichter Ungeduld mit der Regierung.»

Menschen- und Bürgerrechtler loben Richter Robertson für sein Urteil. Sie haben den Sonderstatus, den die US-Regierung für Terrorverdächtige erfunden hat, seit jeher als ungesetzlich und unfair kritisiert. Tatsächlich hat es bislang in den USA gegen keinen infolge der Terroranschläge vom 11. September 2001 Verhafteten einen rechtlich validen Schuldspruch oder ein rechtskräftiges Urteil eines ordentlichen Gerichts gegeben. Die meisten Guantanamo-Häftlinge wurden im Herbst 2001 in Afghanistan gefangengenommen und sind seither interniert. (nz)