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Revision gegen Mzoudi-Urteil angekündigt

05. Feb 2004 15:21
Abdelghani Mzoudi
Die Bundesanwaltschaft will im Hamburger Terroristen-Prozess Revision einlegen. Der Hamburger Innensenator will ihn möglichst schnell abschieben.

Die Bundesanwaltschaft will Revision gegen den Freispruch für den Marokkaner Abdelghani Mzoudi im zweiten Terrorprozess vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe einlegen. Das kündigte Bundesanwalt Walter Hemberger am Donnerstag an.

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  • Mzoudi wurde beschuldigt, an der Planung der Anschläge am 11. September 2001 in New York und Washington beteiligt gewesen zu sein. Am Donnerstag hatte das Hanseatische Oberlandesgericht den 31-Jährigen vom Vorwurf der Beihilfe zum Mord in über 3000 Fällen und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung aus Mangel an Beweisen freigesprochen.

    «Zahlreiche Gründe für Beteiligung»

    Bundesanwalt Hemberger sagte nach der Urteilsverkündung, es gebe weiterhin zahlreiche Gründe dafür anzunehmen, dass Mzoudi Mitglied in einer terroristischen Vereinigung gewesen und bei der Planung der Anschläge beteiligt gewesen sei. Nun solle aber zunächst die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts abgewartet werden.

    Der Hamburger Innensenator Dirk Nockemann will Mzoudi jetzt «so schnell wie möglich» abschieben, sagte er der Nachrichtenagentur AP. «Ich habe die Ausländerbehörde angewiesen, die Ausweisungen zu prüfen.» Die Behörde solle mit Hochdruck an dem Fall arbeiten. Es gebe keinen «vorrangigeren Fall als Mzoudi», sagte der Politiker von der Partei Rechtsstaatlicher Offensive.

    «Am liebsten sofort abschieben»

    Am liebsten wolle er den Marokkaner sofort abschieben, da er «gefährlich» sei, sagte Nockemann. Nach dem Urteil habe Mzoudi nun den Status «geduldeter Ausländer». Nach der schriftlichen Verkündigung des Urteils werde die Ausländerbehörde aktiv, kündigte der Innensenator an. «Grundsätzlich ist es möglich, dass die Ausländerbehörde abschiebt, auch wenn das Gericht freigesprochen hat», sagte er. Die Behörde werde nun prüfen, was im Urteil über Mzoudi stehe. Die Entscheidung könne sich «ein paar Tage hinziehen», sagte Nockemann.

    Auf die Frage, ob der 31-Jährige nun von der Polizei besonders bewacht werde, antwortete Nockemann: «Wir wissen, was die islamistische Szene tut und Mzoudi ist Teil dieser Szene.»

    Nockemann forderte von Innenminister Otto Schily (SPD) einen Gesetzentwurf, der eine Ausweisung auch schon bei Terrorverdacht ermögliche. Bisher laute es im Ausländergesetz, dass Tatsachen belegen müssten, dass ein Ausländer in Terroraktivitäten verstrickt ist, ehe er abgeschoben werden darf, sagte Nockemann. (nz)

     
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