18.08.2007
Herausgeber: netzeitung.de
NPD-Aufmarsch (Archivbild)
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Die Grünen halten nichts davon, dem Problem Rechtsextremismus mit schärferen Gesetzen zu begegnen. Stattdessen fordern sie, Defizite bei der Polizei zu beseitigen.
Die Grünen lehnen die gemeinsame Gesetzesinitiative Sachsen-Anhalts und Brandenburgs zur schärferen Bestrafung rechtsextremer Gewalttäter ab. «Das, was Brandenburg und Sachsen-Anhalt vorschlagen, sieht für mich nach gesetzgeberischem Aktionismus aus», sagte der Geschäftsführer der Grünen-Fraktion im Bundestag, Volker Beck, im Gespräch mit Netzeitung.de. Es sei «auf jeden Fall nicht geeignet», die von der Präsidentin des Zentralrats der Juden, Charlotte Knobloch, damit verbundene Hoffnung auf weitere Versammlungsverbote zu erfüllen.
«Das Versammlungsrecht ist weitgehend ausgereizt», sagte Beck. Die frührere rot-grüne Bundesregierung habe bereits eine «erhebliche Verschärfung vorgenommen, um verfassungswidriges Treiben von Rechtsextremisten einzudämmen».
Beck sieht Probleme im Kampf gegen Rechts vielmehr auf Seiten der Polizei. «Wenn die Polizei an den Schauplatz einer Gewalttat gerufen wird, muss sie sich um die Sicherheit der Opfer kümmern», sagte der Grünen-Politiker. In Sachsen-Anhalt beispielsweise habe es aber «mehrere Fälle» gegeben, «wo die Polizei dabei versagt hat». So seien identifizierte Verdächtige nach einer Gewalttat laufen gelassen worden, statt sie erst einmal zu verhaften - «zum Schrecken der Opfer». «Solange hier nichts bei der Polizeiausbildung passiert, sieht die [jüngste Gesetzesinitiative] eher nach einem PR-Manöver aus als nach ernsthafter Arbeit gegen die Rechtsextremisten.»
Zentralratspräsidentin Knobloch hatte angesichts zweier Neonazi-Aufmärsche am Samstag in München und Jena härtere Gesetze gefordert, um NPD-Demonstrationen wirksam unterbinden zu können. «Wir brauchen eine wachsame Politik und härtere Gesetze», sagte sie der in Erfurt erscheinenden «Thüringer Allgemeinen».
Mit Blick auf die unterschiedlichen Gerichtsentscheidungen über NPD-Aufmärsche zum 20. Todestag des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß forderte Knobloch, die Richter müssten die Möglichkeit erhalten, «diese braunen Horden endlich aus der Mitte unserer Gesellschaft zu entfernen».
Die gemeinsame Gesetzesinitiative Sachsen-Anhalts und Brandenburgs begrüßte Knobloch daher ausdrücklich. Zu oft kämen rechtsextreme Gewalttäter mit Bewährung davon, rügte sie. Die Zentralratspräsidentin hatte im Juli ein Verbot der rechtsextremen NPD gefordert.
Hass- und VorurteilskriminalitätDie Initiative der beiden Bundesländer zielt auf eine konsequentere Bekämpfung so genannter Hass- und Vorurteilskriminalität. Dabei geht es um jede Form extremistischer Gewalt - insbesondere jedoch um rechte Straftäter. Dem Gesetzantrag zufolge soll es künftig als strafverschärfend bewertet werden, wenn ein Beweggrund der Tat «die politische Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft oder das äußere Erscheinungsbild, eine Behinderung oder die sexuelle Orientierung des Opfers» ist.
Anstatt Geldstrafen sollen auch bei geringfügigeren Vergehen Freiheitsstrafen verhängt und nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Initiative wird von Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen unterstützt und am 21. September in den Bundesrat eingebracht.
Der Grünen-Politiker Beck warnte, sollte es künftig möglich sein, statt Bewährungsstrafen kurze Freiheitsstrafen zu verhängen, «würde die Hate-Crime-Gesetzgebung aus den USA in das deutsche Recht Einzug halten». Bei der Strafzumessung spielten schon heute die Beweggründe und die Ziele des Täters sowie die Gesinnung eine Rolle, erläuterte er. Die Initiative sei daher «ein rechtspolitisches Placebo. Gut gemeint - nicht durchdacht.»