05.11.2006
Herausgeber: netzeitung.de
Saddam Hussein im Gerichtssaal
Foto: dpa
Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Ein irakisches Sondertribunal hat Saddam Hussein zum Tod durch den Strang verurteilt. Der frühere irakische Machthaber wurde wegen eines Massakers an Schiiten schuldig gesprochen - und will nun in Berufung gehen.
Zwei Jahre nach der Festnahme von Saddam Hussein haben irakische Sonderrichter am Sonntag das Todesurteil gegen ihn verkündet. Wie der arabische Nachrichtensender Al Dschasira berichtet, soll der frühere Diktator durch den Strang sterben.
Saddam wurde wegen «Verbrechen gegen die Menschlichkeit» verurteilt. Das Sondertribunal befand ihn für schuldig, vor 24 Jahren ein Massaker an 148 Schiiten verantwortet zu haben. Sichtlich erschüttert rief er nach der Urteilsverkündung: «Lang lebe die glorreiche Nation! Tod ihren Feinden!»
Ebenfalls zum Tode verurteilt wurden Saddams Bruder Barsan al Tikriti und der ehemalige Richter Awad al Bandar, der damals die Urteile für die Hinrichtung der Schiiten geprochen hatte. Vizepräsident Taha Jassin Ramadan wurde von dem Sondertribunal zu lebenslanger Haft verurteilt.
Drei weitere Angeklagte erhielten nach Angaben von Al Dschasira Haftstrafen von jeweils 15 Jahren. Mohammed Assawi, ein Funktionär von Saddams Baath-Partei aus der Kleinstadt Dudschail, wurde freigesprochen.
Bandar beschimpfte das Gericht als Versammlung von «Verrätern und Agenten». Das Fernsehbilder von diesen und anderen Szenen wurden wegen der Zensur nicht ausgestrahlt.
Saddam rief die Iraker laut seinen Anwälten nach der Urteilsverkündung zur Einheit auf. Sie sollten die Gewalt im Land beenden und sich nicht an den amerikanischen Besatzern rächen. «Seine Botschaft an das irakische Volk ist, zu vergeben und nicht Rache zu üben», teilte Chefanwalt Chalil al Dulaimi mit.
Saddam will in Berufung gehenDas Verfahren hatte im Oktober 2005 begonnen. Wie aus Justizkreisen bekannt wurden, werden alle Verurteilten gegen die Urteile Berufung einlegen. Diese Möglichkeit sehen die Statuten des Sondertribunals für diejenigen vor, die zum Tode oder zu lebenslanger Haft verurteilt wurden. Ein rechtskräftiges Urteil muss dann spätestens 30 Tage nach seiner Verkündung vollstreckt werden.
Saddam hatte während des Prozesses erklärt, er wolle, falls er zum Tode verurteilt werden sollte, nicht durch den Strang «wie ein einfacher Krimineller» sterben, sondern erschossen werden.
In Bagdad und anderen Unruheregionen des Iraks herrschte am Sonntag wegen der Urteilsverkündung Ausgangssperre. Gegen Saddam, der im Dezember 2003 von US-Soldaten gefangen genommen worden war, ist noch ein zweiter Prozess wegen Völkermordes an den Kurden anhängig. (nz)