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Lupe Chodorkowski muss in Ostsibirien bleiben

Die ehemalige Jukos-Chef Chodorkowski bleibt im sibirischen Untersuchungs- Gefängnis. Eine Klage gegen die Verlegung wurde vor Gericht abgelehnt.

Der inhaftierte frühere russische Öl-Oligarch Michail Chodorkowski hat im Streit um ein neues Verfahren wegen Geldwäsche eine Teilniederlage erlitten. Ein Moskauer Gericht entschied, seine Verlegung in ein Untersuchungs- Gefängnis der ostsibirischen Stadt Tschita sei rechtens, wie die Agentur Interfax am Montag meldete.

Dagegen hatte das gleiche Gericht in der vergangenen Woche die dortigen Ermittlungen gegen Chodorkowski und seinen früheren Geschäftspartner Platon Lebedew nach Angaben ihrer Anwälte für illegal erklärt, da die ihnen vorgeworfene Straftaten in Moskau verübt worden seien.

Vorwurf: Geldwäsche
Die beiden Jukos-Großaktionäre waren Mitte Dezember in ein Untersuchungs- Gefängnis nach Tschita verlegt worden, wo ihnen eine neue Anklage wegen Geldwäsche in Milliardenhöhe präsentiert wurde. Die Anwälte hatten wiederholt darauf bestanden, dass ihre Mandanten nach Moskau verlegt werden.

Die russische Justiz wirft Chodorkowski und Lebedew vor, umgerechnet 23 bis 25 Milliarden Dollar aus dem Jukos- Konzern abgezweigt und unter anderem über die politische Stiftung «Offenes Russland» legalisiert zu haben. Bei einer Verurteilung drohen beiden nochmals bis zu 15 Jahre Haft.

Chodorkowski und Lebedew sitzen bereits achtjährige Haftstrafen wegen Steuerhinterziehung und Betrugs ab. Beobachter werten die neue Anklage als Versuch, beide über die Präsidentenwahl 2008 hinaus im Gefängnis zu halten. Chodorkowski wird im Oktober 2007 die Hälfte seiner Strafe verbüßt haben und könnte eine vorzeitige Freilassung unter Auflagen beantragen. Die Prozesse gegen den früheren Öl- Oligarchen und die Zerschlagung des Jukos-Konzerns gelten als vom Kreml gesteuert. (dpa)