22. Nov 2005 16:09
Fluggesellschaften in der EU müssen womöglich bald keine Fluggast- Daten mehr an US-Behörden übermitteln: Der EuGH-Generalanwalt sieht dafür keine Basis im EU-Recht.
Die Vereinbarung zwischen der EU und den USA zur Weitergabe von Passagierdaten im Flugverkehr steht auf der Kippe. EU-Generalanwalt Philippe Léger stellte am Dienstag in seinem Gutachten für den Europäischen Gerichtshof (EuGH) fest, dass die Entscheidung von Rat und Kommission zur Übermittlung europäischer Fluggast-Daten an die amerikanischen Grenzbehörden keine gültige Grundlage im EU-Recht habe.Damit stellte sich Léger auf die Seite des Europäischen Parlaments, das vor dem EuGH gegen den Beschluss der beiden anderen EU-Institutionen vom Mai 2004 geklagt hatte. Die Ansicht des Generalanwalts ist für den Gerichtshof in Luxemburg zwar nicht bindend, der EuGH entscheidet jedoch meist im Sinne des juristischen Gutachters. Dann müsste die EU die Vereinbarung mit den USA aufkündigen.
Kommissionssprecher Johannes Laitenberger sagte, vor einer endgültigen Stellungnahme warte seine Behörde das Urteil der EuGH-Richter ab. Bis dahin halte die Kommission am Beschluss zur Datenübermittlung fest. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs wird erst 2006 erwartet. Sollte das Abkommen annulliert werden, sind neue Verhandlungen zwischen der EU und den USA erforderlich.Die USA hatten eine Übermittlung weit reichender Angaben zu Flugpassagieren mit Ziel Amerika verlangt, um leichter nach Terrorverdächtigen fahnden zu können. Übermittelt werden Name, Adresse und Kreditkartendaten von Passagieren. Die US-Behörden prüfen dann, ob in den eigenen Datenbanken etwas gegen die Passagiere vorliegt.
Das Abkommen trat sofort in Kraft. Die USA drohten Airlines Strafen – etwa ein Einzug der Landerechte – an, falls sie die Daten nicht spätestens 15 Minuten nach dem Start eines USA-Flugs übermitteln. (nz)