05. Sep 2007 18:55
Statistiker prognostizieren eine Zunahme der Pflegebedürftigkeit in Deutschland bis 2020 auf voraussichtlich 2,8 Millionen Menschen. Was erwartet Menschen, die gepflegt werden müssen?
Viele Prognosen gehen davon aus, dass diese Entwicklung weiter anhält und sich die Einwohnerzahl von derzeit fast 82,3 Millionen auf 74 bis knapp 69 Millionen im Jahr 2050 verringert. Anders gesagt: In 40 bis 50 Jahren kommen in Deutschland auf eine Geburt zwei Sterbefälle. Nun sind Sterbefälle nicht gleich Pflegefälle. Doch wird es nicht nur weniger Kinder, sondern auch immer mehr ältere Menschen geben, die zudem länger leben. Mit zunehmendem Alter aber steigt das Risiko der Pflegebedürftigkeit. Bei den 70- bis unter 75-Jährigen sind es 5 Prozent, bei den 90- bis unter 95-Jährigen dagegen schon 60 Prozent. Die Experten sind sich einig, dass der Anteil pflegebedürftiger Menschen weiter zunimmt, da die geburtenstarken Jahrgänge unaufhaltsam altern. So wird es im Jahr 2050 statt der heute knapp vier Millionen rund zehn Millionen 80-Jährige geben.
In Zahlen
Was das für die gegenwärtige Pflegesituation in Deutschland bedeutet, offenbaren die neuesten Daten des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden. Demnach lebten im Dezember 2005 rund 2,13 Millionen pflegebedürftige Menschen in Deutschland. Die Mehrheit von ihnen waren Frauen, von denen 82 Prozent das Alter von 65 Jahren überschritten hatten. Ein Drittel sind 85 Jahre und älter. Die Statistiker prognostizieren eine Zunahme der Pflegebedürftigkeit bis 2020 auf voraussichtlich 2,8 Millionen Menschen. Doch schon jetzt ist davon auszugehen, dass die Zahl der Pflegebedürftigen höher ist, als es die Statistik ausweist. Denn diese erfasst lediglich die Empfänger des staatlichen Pflegegeldes der Stufen 1 - 3.
Mehr als zwei Drittel der Hilfeempfänger werden zuhause versorgt. Fast eine Million Menschen, deren Angehörige sie daheim pflegen, erhalten Pflegegeld. Die Pflege weiterer 472.000 Pflegebedürftiger in Privathaushalten übernehmen teilweise oder vollständig ambulante Pflegedienste. Die übrigen 677.000 werden in Pflegeheimen betreut. Gegenüber 2003 hat die Zahl der Pflegebedürftigen innerhalb von zwei Jahren um insgesamt 2,5 Prozent - das sind 52.000 Personen - zugenommen. Stark steigt vor allem die Zahl der Pflegegeldempfänger der Pflegestufe 1 an, die sich um 40.000 erhöhte. Dagegen ist mit 4000 beziehungsweise 5000 Fällen in den Pflegestufen 2 und 3 nur ein leichter Zugang zu verzeichnen. Der Trend, so die nationalen Statistiker, geht hin zur «professionellen Pflege» in Pflegeheimen und zu ambulanten Pflegediensten. Der Anteil familiärer Pflege durch Angehörige dagegen sinkt.
Die Pflegeversicherung
Die ungünstige demografische Entwicklung ist seit Jahren bekannt. Gegenmaßnahmen wie die Erhöhung des Kindergeldes von 70 auf 200 Mark pro Kind im Jahr 1996 zeigten nicht die gewünschte Wirkung. Auf der anderen Seite begegnete man der Tatsache, dass immer mehr Menschen im Alter pflegebedürftig werden, mit der Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995. Ein Beitragssatz von 1,7 Prozent des Einkommens wurde erhoben, um das finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit in Deutschland abzusichern. Etwas mehr als eine Million Menschen bezogen Leistungen. Ein Jahrzehnt später übersteigen die Ausgaben jedoch die Einnahmen, arbeitet die Pflegeversicherung defizitär und das nicht ohne Grund: die Anzahl der Pflegebedürftigen hat sich seit Mitte der neunziger Jahre verdoppelt.
Diesen Zustand soll bald die von der Großen Koalition aus CDU und SPD erzielte Einigung in Sachen Pflegereform beenden. Der im Juni 2007 vereinbarte Aktionsplan sieht vor, den Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung zum Juli 2008 um 0,25 Prozentpunkte zu erhöhen. Der Beitragsatz wird künftig bei 1,95 Prozent des Bruttolohns liegen. Kinderlose zahlen wie bisher einen Aufschlag von 0,25 Prozentpunkten. Von den Zusatzeinnahmen sollen vor allem Demenz- und Alzheimerkranke profitieren sowie ambulante Pflegedienste, die seit zwölf Jahren die gleichen Hilfen erhalten.
Geplant sind im weiteren erhöhte Zuwendungen für die Betreuung schwerer und schwerster Pflegefälle in Heimen. Arbeitnehmer haben darüber hinaus künftig einen Rechtsanspruch auf eine Pflegezeit für Angehörige von bis zu sechs Monaten. Dieser gilt in allen Unternehmen außer in Kleinbetrieben mit weniger als zehn Beschäftigten. Im Gegenzug zur Erhöhung des Pflichtbeitrages beabsichtigt die Regierung Merkel den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung bereits im Januar 2008 um 0,3 Prozentpunkte auf dann 3,9 Prozent zu senken.Pflegebedürftigkeit
Den Begriff der Pflegebedürftigkeit definiert § 14 des Sozialgesetzbuches genau. Pflegebedürftig sind all jene Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung oder Behinderung bei den gewöhnlichen und regelmäßigen Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem Maße der Hilfe bedürfen. Dieser Zustand muss auf längere Dauer vorliegen. Die Pflegekassen dürfen nur zahlen, wenn absehbar ist, das die Bedürftigkeit für länger als sechs Monate besteht.
Die Leistungen für eine häusliche oder stationäre Pflege werden nur auf Antrag gewährt. So stellt bislang ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) auf Antrag des Betroffenen oder eines Angehörigen fest, in welche Pflegestufe der Bedürftige einzuordnen ist. Die Kriterien orientieren sich an der körperlichen Beeinträchtigung. Zukünftig sollen auch psychische Kriterien eine Rolle spielen, etwa welche Fähigkeiten und Kompetenzen der Pflegebedürftige noch hat. Vor allem Demenzkranke, die bislang nicht ausreichend berücksichtigt wurden, könnten davon profitieren.
Die Pflege besteht in Hilfeleistungen in den Bereichen Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Die Verrichtungen der Grundpflege umfassen die Teilbereiche
Körperpflege
Hierzu gehören was Waschen, Duschen, Baden, die Zahnpflege, das Kämmen, Rasieren, die Darm- und/oder Blasenentleerung.
Ernährung
Hierzu gehören die mundgerechte Zubereitung oder die Aufnahme der Nahrung. Das Kochen bzw. die Zubereitung von Speisen fällt nicht hierunter, gemeint sind z.B. das Kleinschneiden von Brot oder Fleisch und das Füttern oder die Gabe von Sondenkost.
Mobilität
Hierzu gehören vor allem Hilfeleistungen beim Aufstehen und Zubettgehen einschließlich Umlagern im Bett, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Transfer z.B. in einen Roll- oder Toilettenstuhl.
Zur hauswirtschaftlichen Versorgung gehören die Tätigkeiten Einkaufen, Kochen, Spülen, Reinigen der Wohnung, Beheizen der Wohnung sowie Wechseln und Waschen der Kleidung und Wäsche.