netzeitung.deDie beiden Gesundheits-Studien im Vergleich

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In einer Arztpraxis (Quelle: Deutsche Presse-Agentur GmbH)

Lupe In einer Arztpraxis
Quelle: Deutsche Presse-Agentur GmbH

Im Streit über die finanziellen Auswirkungen der Gesundheitsreform auf die Länder hat die Bundesregierung ein eigenes Gutachten vorgelegt. Dessen Zahlen liegen erheblich unter denen einer Studie vom Dezember. Ein Vergleich.

Seit Mitte Dezember streiten die Bundesregierung und einige unionsregierte Bundesländer über die finanziellen Folgen der geplanten Gesundheitsreform für die einzelnen Länder. Ausgelöst wurde der Disput durch eine Studie des Instituts für Mikrodaten- Analyse (IFMDA) in Kiel und der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft. Die Studie sagte für Bayern und Baden-Württemberg Mehrkosten in Milliardenhöhe vorher.

Das Gutachten stieß auf massive Kritik, da es den heute bereits bestehenden Finanzausgleich zwischen den Krankenkassen außen vor lässt und lediglich die künftige Gesamtbelastung der Kassen eines Landes ausweist. Die Bundesregierung gab eine weitere Studie bei den Sachverständigen Bert Rürup und Eberhard Wille in Auftrag, um die Bedenken der Länder auszuräumen. Im Folgenden stellt die Netzeitung die beiden Gutachten zu den finanziellen Be- und Entlastungen der Länder einander gegenüber.

In beiden Studien gibt es jeweils drei verschiedene Rechenmodelle und dementsprechend eine Spannbreite der möglichen finanziellen Auswirkungen. Ein Minus bedeutet eine Belastung, ein positiver Wert eine Entlastung des jeweiligen Landes.

Rürup und Wille liegen mit ihren Berechnungen relativ nahe an den Zahlen das Bundesversicherungsamtes, auf die sich die Regierung in den vergangenen Wochen stets stützte. Auch das BVA rechnet für Bayern, Baden-Württemberg und Hessen lediglich mit Mehrkosten von weit unter 100 Millionen Euro.

Eine weitere Studie des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) kommt auf Mehrbelastungen vor allem für Nordrhein-Westfalen (49 bis 142 Millionen Euro), Bayern (22 bis 86 Millionen) und Baden-Württemberg (52 bis 109 Millionen). Die anderen Bundesländer werden darin nicht explizit ausgewiesen. Unabhängig von diesen Berechnungen ist im Gesetzentwurf eine jährliche Obergrenze von 100 Millionen Euro für die zusätzlichen Belastungen der Krankenkassen eines Landes festgelegt. (nz/dpa)