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Briten erlauben Embryos aus Mensch und Tier
06. Sep 2007 11:49

Britische Forscher dürfen menschliches Erbgut in tierische Eizellen einschleusen
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Foto: dpa
Eine britische Behörde hat die Züchtung so genannter hybrider Embryos erlaubt. Der Entscheidung war ein Votum der britischen Bürgerschaft vorausgegangen.
 
Was hierzulande noch durch das Embryonenschutzgesetz unterbunden ist, wird in Großbritannien nun umgesetzt: Forscher dürfen menschliches Erbgut in entkernte Eizellen von Tieren einschleusen und somit hybride Stammzellen züchten. Die britische Behörde für Embryologie und Befruchtung (HFEA) gab am Mittwochabend einem entsprechenden Antrag des Londoner Kings' College und der Universität von Newcastle statt.

Beide Institute können zu Forschungszwecken so genannte zytoplasmische Hybrid- Embryonen aus menschlichen Zellen und tierischen Eizellen für die weitere Forschung nach Therapien für Krankheiten wie Alzheimer und Parkinson erzeugen.

«Abscheuliche» Vorstellung

Mehr in der Netzeitung:
Bei dem Verfahren wird menschliche DNS in entkernte Eizellen von Tieren übertragen. Die entstehenden Embryonen wären zu 99 Prozent menschlich. In der Zellflüssigkeit der Eizelle bliebe ein kleiner Rest tierischer DNS zurück. Das tierische Erbgut sei für die Forschungszwecke vernachlässigbar, argumentieren die Wissenschaftler. Embryonale Stammzellen werden bisher aus zwei Wochen alten Embryos gewonnen, die dabei zerstört werden.

Kritiker sprachen von einer «abscheulichen» Vorstellung. Die gezielte Mischung menschlicher und tierischer Zellen verstoße gegen ethische Grundsätze, erklärte die Gruppe «Comment on Reproductive Ethics». Auch Kirchenvertreter äußerten Bedenken gegen die Entscheidung der Behörde.

Mehrheit der Briten dafür

Mit der Entscheidung sei jedoch keine Generalvollmacht verbunden, betonten die beteiligten Forscher. Für jeden einzelnen Versuch muss eine Genehmigung beantragt werden. «Ich verstehe, dass Menschen vor solchen Züchtungen Angst haben», sagte Stephen Minger vom King's College. «Doch diese Embryonen werden niemals implantiert werden und die daraus gewonnen Zellen werden nicht direkt bei der Behandlung von Kranken verwendet. Es geht hier lediglich darum, Erkenntnisse über die Entwicklung von Krankheiten zu gewinnen.»

Der Entscheidung der HFEA war eine groß angelegte Informationskampagne für die britischen Bürger vorausgegangen. Sie konnten sich in einem zehnseitigen Dokument über die Technik des Klonens, Erfolgsaussichten und Anwendungsmöglichkeiten sowie rechtliche und ethische Bedenken informieren. Bei einem anschließenden Votum sprachen sich 61 Prozent der beteiligten Bürger für die Züchtung hybrider Zellen aus.

In Deutschland verbietet das Embryonenschutzgesetz, einen im Reagenzglas erzeugten Embryo für etwas anderes als eine Schwangerschaft heranzuzüchten. Nach dem im Juni 2002 verabschiedeten Stammzellgesetz ist die Einfuhr menschlicher embryonaler Stammzellen zu Forschungszwecken nur unter Auflagen zulässig. In der Großen Koalition deutet sich allerdings eine Tendenz zur Lockerung dieser Auflagen an. (nz/dpa)





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