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Bevölkerung befürwortet Gentests an Embryonen
29. Jun 2004 12:43

Die Untersuchung künstlich erzeugter Embryonen auf genetisch bedingte Krankheiten ist in Deutschland verboten. Forscher fordern eine Gesetzesänderung.
 
Die Gesetzgebung zur Präimplantations-Diagnostik (PID) in Deutschland steht im Widerspruch zur öffentlichen Meinung, sagen Forscher. Eine repräsentative Befragung zeigt, dass die Mehrheit der Bevölkerung sowie die meisten Paare, die auf natürlichem Weg keine Kinder haben können, die Genehmigung der bislang gesetzlich verbotenen Technik wünschen.

PID ja, Klonen nein

Mehr in der Netzeitung:
Forscher um Ada Borkenhagen von der Charité in Berlin haben einen Fragebogen zur PID an 2110 Personen in Deutschland sowie 200 unfruchtbare Paare geschickt. Wie Borkenhagen jetzt auf dem Kongress der European Society of Human Reproduction and Embryology (ESHRE) in Berlin berichtete, gebe es in Deutschland Bedarf für die Technik. Die Regierung sollte daher eine Gesetzesänderung in Erwägung ziehen, sagen die Forscher. Die Befragung zeigte jedoch auch, dass die Menschen in Deutschland nicht ausreichend über die Möglichkeiten der PID und der Fortpflanzungsmedizin informiert sind.

97 Prozent der Paare und vier Fünftel der Bevölkerung vertraten in der Befragung die Meinung, dass die PID zur Untersuchung auf genetisch bedingte Krankheiten erlaubt werden sollte. Eine genetische Untersuchung der für künstliche Befruchtungen erzeugten Embryonen zu anderen Zwecken lehnten 99 Prozent der Paare und 97 Prozent der Einzelpersonen ab. Das reproduktive Klonen, die Erzeugung genetisch einem Erbgutspender gleicher Embryonen zu Fortpflanzungszwecken, befürworteten lediglich eines von hundert Paaren und sieben Prozent der Bevölkerung.

Schwierige Entscheidung

Eine Folge des bislang bestehenden gesetzlichen Verbots der Gentests sei «PID-Tourismus», sagt Borkenhagen. Paare aus Deutschland reisen in Länder wie Spanien, in denen die Technik zugelassen sei. Dies zeige, dass ein Bedarf bestehe. Dieser sei dadurch verstärkt worden, dass Paare seit Kurzem einen größeren Anteil der Kosten für fortpflanzungsmedizinische Behandlungen tragen müssten. Dadurch wären sie weniger bereit die Risiken der vorgeburtlichen Pränatal-Diagnostik in Kauf zu nehmen.

Für diese legale Untersuchung werden Embryozellen aus dem Fruchtwasser entnommen. Es besteht jedoch ein Risiko für Fehlgeburten, berichtete Borkenhagen. Bei einem Nachweis erblicher Krankheiten stünden die Eltern zudem vor der schwierigen Entscheidung, ob sie die Schwangerschaft abbrechen oder das Kind zur Welt bringen wollen.

Große Wissenslücken

Mehr im Internet:
Informationsbedarf über die Möglichkeiten der Fortpflanzungsmedizin bestehe sowohl bei der allgemeinen Bevölkerung als auch bei unfruchtbaren Paaren, fanden die Forscher heraus. Einem Großteil der Bevölkerung fehle genetisches Grundwissen. Die Möglichkeiten der PID würden zudem weithin überschätzt. So glaubte mehr als die Hälfte der Befragten, dass die PID jede Krankheit oder mögliche Behinderung des Kindes aufzeigen könne. Fast ein Viertel nahm an, dass sie genutzt werden könnte um künftige Eigenschaften des Kindes wie etwa die Körpergröße, die Augen- oder die Haarfarbe zu erkennen. Dies ist jedoch nicht der Fall. Bislang können mithilfe des Verfahrens lediglich schwere Erbkrankheiten wie etwa Mukoviszidose oder Down-Syndrom festgestellt werden.

 
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