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Ethikrat nimmt zu Gentests Stellung
15. Aug 2005 12:55

Gentest bei einer polizeilichen Untersuchung
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Foto: dpa
Ob ein Mensch Arbeit findet, könnte künftig nicht nur von seiner Qualifikation, sondern auch seinem Erbgut abhängen. Experten prüfen die Vertretbarkeit von Gentests.

Am morgigen Dienstag will der Nationale Ethikrat eine Stellungnahme zu prädiktiven Gesundheitsinformationen veröffentlichen. Das meldet der Evangelische Pressedienst. Bislang sei nicht gesetzlich geregelt, wie mit Informationen über zu erwartende Erkrankungen eines Menschen umgegangen werden soll.

Strittiger Fall

Mehr in der Netzeitung: Gentests
Der Deutsche Bundestag beschäftige sich schon seit langem mit dem Thema, heißt es in der Meldung. Das Gendiagnostik-Gesetz soll regeln, welche genetischen Untersuchungen zulässig sind. Unklar ist etwa, welche gesundheitlichen Informationen Arbeitgeber und Versicherungen verlangen dürfen.

Der Fall einer jungen Frau in Hessen im Jahr 2003 belegt den Klärungsbedarf. Das Oberschulamt in Hessen hatte der Frau die Einstellung als Beamtin auf Probe verweigert, weil sie angegeben hatte, dass ihr Vater an Morbus Huntington erkrankt sei. Bei dieser bislang unheilbaren Erbkrankheit kommt es zu Lähmungen und Persönlichkeits-Veränderungen. Die Frau hat ein 50-prozentiges Risiko, ebenfalls daran zu erkranken. Das Oberschulamt forderte die Frau auf, einen Gentest zu machen und wollte sie nur bei einem negativen Befund anstellen, der keine Erkrankung erwarten lässt.

Mögliche Diskriminierungen

Mehr im Internet:
Die so genannte prädiktive Diagnostik dient dazu, die Veranlagung zu Krankheiten zu erkennen. Ärzte erachten dies etwa bei Brust- oder Darmkrebs als sinnvoll, weil Betroffene häufiger Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen und Tumoren früh entdeckt werden können.

Für viele erbliche Krankheiten gibt es bislang allerdings keine Therapien. Zudem ist teilweise nicht vorhersagbar, wann eine Krankheit ausbricht. Die «gesunden Kranken», wie sie die Enquetekommission «Recht und Ethik der modernen Medizin» der vergangenen Legislaturperiode genannt hat, müssen nach dem positiven Gentest mit der Last des Wissens leben. Ihr «Recht auf Nicht-Wissen» würde Ihnen durch verpflichtende Tests genommen.

Die rot-grüne Regierung arbeitete seit vergangenem Dezember an einem Gendiagnostik-Gesetz, das immer umfangreicher wurde. Aufgrund der angekündigten Neuwahlen wird es in dieser Legislaturperiode wahrscheinlich nicht mehr verabschiedet werden können.

Der Nationale Ethikrat will morgen nicht nur zu Gentests, sondern zu allen prädiktiven Gesundheitsinformationen im Arbeitsrecht Stellung nehmen. Ein Teil des Gremiums vertritt die Ansicht, dass gesetzliche Regelungen notwendig sind, um mögliche Diskriminierungen zu verhindern. (nz)


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