Ethikrat nimmt zu Gentests Stellung
15.08.2005
Herausgeber: netzeitung.de
Der Fall einer jungen Frau in Hessen im Jahr 2003 belegt den Klärungsbedarf. Das Oberschulamt in Hessen hatte der Frau die Einstellung als Beamtin auf Probe verweigert, weil sie angegeben hatte, dass ihr Vater an Morbus Huntington erkrankt sei. Bei dieser bislang unheilbaren Erbkrankheit kommt es zu Lähmungen und Persönlichkeits-Veränderungen. Die Frau hat ein 50-prozentiges Risiko, ebenfalls daran zu erkranken. Das Oberschulamt forderte die Frau auf, einen Gentest zu machen und wollte sie nur bei einem negativen Befund anstellen, der keine Erkrankung erwarten lässt.
Für viele erbliche Krankheiten gibt es bislang allerdings keine Therapien. Zudem ist teilweise nicht vorhersagbar, wann eine Krankheit ausbricht. Die «gesunden Kranken», wie sie die Enquetekommission «Recht und Ethik der modernen Medizin» der vergangenen Legislaturperiode genannt hat, müssen nach dem positiven Gentest mit der Last des Wissens leben. Ihr «Recht auf Nicht-Wissen» würde Ihnen durch verpflichtende Tests genommen.
Die rot-grüne Regierung arbeitete seit vergangenem Dezember an einem Gendiagnostik-Gesetz, das immer umfangreicher wurde. Aufgrund der angekündigten Neuwahlen wird es in dieser Legislaturperiode wahrscheinlich nicht mehr verabschiedet werden können.
Der Nationale Ethikrat will morgen nicht nur zu Gentests, sondern zu allen prädiktiven Gesundheitsinformationen im Arbeitsrecht Stellung nehmen. Ein Teil des Gremiums vertritt die Ansicht, dass gesetzliche Regelungen notwendig sind, um mögliche Diskriminierungen zu verhindern. (nz)

