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|  Justizministerin für Wende in der Biopolitik
29. Okt 2003 12:19
 | Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries (SPD) | | Foto: ddp |
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Der Forschung an embryonalen Stammzellen sind in Deutschland enge Grenzen gesetzt. Doch offenbar sollen die Bestimmungen gelockert werden.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) will in einer Grundsatzrede am heutigen Mittwoch an der Humboldt-Universität in Berlin das bisherige Embryonenschutz-Gesetz infrage stellen. Nach einem Bericht in der heutigen Ausgabe der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» (FAZ) möchte sie den Grundrechtschutz für Reagenzglas-Embryonen einschränken.
«Spielraum» im Embryonenschutz
Bislang wurde Embryonen vom Moment der Verschmelzung der Ei- mit der Samenzelle an die Menschenwürde zugesprochen. Dies gilt auch für Embryonen, die für künstliche Befruchtungen im Reagenzglas erzeugt werden. Nach Zypries Auffassung könne aber für diese «In-vitro»-Embryonen weder aus dem Grundgesetz noch aus Richtersprüchen des Bundesverfassungs-Gerichtes ein derartiger Grundrechtschutz abgeleitet werden.Sie möchte den «In-vitro»-Embryonen-Schutz auf Artikel 2 des Grundgesetzes, das Recht auf Leben, beschränken. Embryonen soll demnach nur dann die Menschenwürde zugesprochen werden, wenn sie sich «aus sich heraus zum Menschen oder als Mensch entwickeln» könnten, zitiert die FAZ Zypries. Dadurch entstünde ein Spielraum, innerhalb dessen der Staat Interessen von Eltern, Forschung und Kranken, die auf eine Stammzell-Therapie hoffen, berücksichtigt werden könnten.
Größerer Freiraum
Eine solche Änderung des Embryonenschutzes wäre eine grundlegende Wende in der biopolitischen Diskussion. Bislang sind genetische Untersuchungen vor der Einpflanzung eines In-vitro-Embryos (Präimplantations-Diagnostik, PID) oder die Gewinnung von Stammzellen aus «überzähligen» Embryonen, die für künstliche Befruchtungen erzeugt werden, aufgrund des Menschenwürde-Artikels des Grundgesetzes verboten.Zypries lehnt die PID in ihrer Rede entgegen früherer Äußerungen jedoch ab. Zudem spricht sie sich auch für das Verbot des therapeutischen Klonens aus. Die embryonalen Stammzellen würden dabei aus geklonten Embryonen gewonnen, die allein zum Zweck der späteren Tötung gezeugt würden. Der Stammzell-Forschung könnte jedoch größerer Freiraum gewährt werden. Falls die Möglichkeiten des jetzt erlaubten Imports der Zellkulturen nicht ausreichten, würde geprüft werden, ob eine Lockerung des Gesetzes erforderlich sei. (nz)
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