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Ethikrat billigt Gentests an Embryonen
23. Jan 2003 10:48

Menschliche Embryonen kurz vor der Entnahme von Zellen zur Präimplantations-Diagnostik.
Foto: Wayne State University
Der nationale Ethikrat hat Gentests an Embryonen in Ausnahmefällen als ethisch zulässig bezeichnet. Ob und wann die Präimplantations-Diagnostik in Deutschland jedoch rechtens wird, bleibt offen.

Der Nationale Ethikrat billigt die Präimplantations-Diagnostik (PID) - jedoch nur als Methode zur Identifizierung schwerer Erbkrankheiten. Die Empfehlung des Experten-Gremiums aus Geistes- und Naturwissenschaftlern soll der Entscheidungsfindung im Bundestag dienen. Wann und ob die PID in eine Novelle des Embryonenschutzgesetzes aufgenommen wird, ist jedoch offen.

Mehrheit im Ethikrat, noch nicht im Bundestag

Mehr in der Netzeitung:
Ein einstimmiger Beschluss war wie schon bei der Empfehlung zum Stammzellimport auch diesmal nicht möglich: 15 der 25 Mitglieder des Ethikrats plädierten für eine Zulassung der PID, forderten jedoch enge gesetzliche Grenzen. Lediglich für Paare, deren genetische Konstitution mit hoher Wahrscheinlichkeit nur eine Zeugung von schwer erbkranken Kindern ermögliche, sollen die Gentests zugelassen werden. Spiros Simitis, Jurist an der Frankfurter Johann Wolfgang Goethe-Universität, und Vorsitzender des Ethikrats schätzte, dass diese Regelung in Deutschland auf etwa 1000 Paare jährlich zutreffen könnte.

Die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag sind jedoch noch offen. Heute morgen hatte sich Unions-Fraktionsvize Maria Böhmer (CDU) noch «grundsätzlich» ablehnend zur PID geäußert. «Ich glaube, dieser Weg ist für uns kein gangbarer», sagte Böhmer am Donnerstag im Deutschlandfunk. Es komme bei der PID unweigerlich zur Unterscheidung nach «tauglich und nicht tauglich» und zur Tötung von Embryonen. Das sei mit der Christdemokratie nicht vereinbar.

Mit Hilfe der PID werden Embryonen, die bei künstlichen Befruchtungen erzeugt werden, auf Gendefekte untersucht und bei positivem Befund aussortiert. So könnte vermieden werden, dass Embryonen mit schweren Erbkrankheiten ausgetragen werden.

Die Technik ist in zehn europäischen Ländern unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen, in Deutschland aber grundsätzlich verboten. Die Pränatal-Diagnostik, die Gen-Untersuchung von Embryozellen aus dem Fruchtwasser, ist dagegen bei älteren Müttern üblich.

«Indikationskatalog» bedeutet Diskriminierung

Mehr im Internet:
Auf welche Gendefekte die Embryonen mit der PID untersucht werden sollen, ist unklar. Bislang sind rund 1700 krankhafte Veränderungen bekannt, die jeweils auf einem Gendefekt beruhen. Doch einen «Indikationskatalog» dieser Krankheiten aufzustellen, «würde diejenigen, die diese Krankheit haben, diskriminieren», zitiert der «Mannheimer Morgen» das Ethikrat-Mitglied Jochen Taupitz vom Institut für Medizinrecht der Universitäten Heidelberg und Mannheim.

Der Nationale Ethikrat war im Jahr 2001 auf Initiative von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) gegründet. Die Mitglieder sollen sich mit den moralischen Fragen und den Grenzen der Weiterentwicklung von Bio- und Gentechnik beschäftigen. Schröder hatte dazu 25 Wissenschaftler und Repräsentanten des öffentlichen Lebens in den Ethikrat berufen. (nz)


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