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Haftung für Kreditkarte ist beschränkt
21. Jun 2005 19:06

Ist die Kreditkarte irrtümlich belastet worden, bekommt der Inhaber sein Geld zurück.
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Foto: dpa
Unregelmäßigkeiten in der Kartenabrechnung sollten unverzüglich der Bank gemeldet werden. Kunden haften meist lediglich mit dem Selbstbehalt.
 
Im Zusammenhang mit der Sicherheitspanne bei dem US-Kartenunternehmen CardSystems hat der Bundesverband deutscher Banken auf die beschränkte Haftung der Kunden hingewiesen. Bei Unregelmäßigkeiten, Verlust oder Diebstahl der Kreditkarte sollten die Besitzer umgehend die Kartengesellschaft oder ihre Bank benachrichtigen, rät der Verband.

Unregelmäßigkeiten schnell melden

Mehr in der Netzeitung:
Sobald die Verlustmeldung eingegangen ist, beschränkt sich die Haftung auf den Selbstbehalt. Wie hoch dieser ausfällt, stehe in den Geschäftsbedingungen, sagt Kerstin Altendorf vom Bankenverband. Meist liegt dieser bei 50 Euro. Voraussetzung dafür, dass die Bank den Schaden übernimmt, ist allerdings, dass der Verbraucher mit der Kreditkarte sorgfältig umgegangen ist: Wer die Kreditkarte zum Beispiel im Auto liegen lässt, handelt grob fahrlässig. Das gilt auch für den Fall, dass die Karte zusammen mit der auf einem Zettel vermerkten PIN aufbewahrt wird. Wer es Dieben so einfach macht, muss für den entstandenen Schaden selbst aufkommen.

Wer entdeckt, dass jemand unberechtigterweise Zahlungen oder Bargeldabhebungen mit der Kredit- oder Maestrokarte vorgenommen hat, ist laut der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) in Bonn verpflichtet, sofort die Bank zu benachrichtigen. Hat der Kunde seine Sorgfaltspflichten erfüllt, und trägt er auch sonst keine Mitschuld am Betrug, übernehme die Bank den Schaden abzüglich des Selbstbehalts. (nz)


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