Experten: Bankfusion kein Grund zur Kreditkündigung
15.06.2005
Herausgeber: netzeitung.de
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen besteht kein generelles Recht auf eine außerordentliche Kündigung. «Vertrag ist Vertrag, dieser Rechtsgrundsatz gilt auch in diesem Fall», hieß es in einer am Mittwoch in Leipzig veröffentlichten Mitteilung. Durch eine Fusion werde ein Darlehensvertrag in seinem Inhalt nicht geändert. Insofern entstehe auch kein Recht auf eine außerordentliche Kündigung.
Die vorgebrachten Gründe müssen allerdings wirklich gewichtig sein, so die Experten. Der Darlehensnehmer müsse insbesondere ein berechtigtes privates oder geschäftliches Interesse daran haben, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gerade diesem neuen Institut nicht zu offenbaren, was bei einer Darlehensaufnahme unvermeidlich wäre. (nz)

