Experten: Bankfusion kein Grund zur Kreditkündigung15. Jun 2005 15:10
Die italienische Unicredito kauft die Hypovereinsbank.
Schließen sich zwei Banken zusammen, können Kunden nicht einfach aus dem Kreditvertrag aussteigen. Allerdings gibt es Ausnahmefälle.
Vor dem Hintergrund der Übernahme der HVB durch der Unicredito häufen sich bei Verbraucherschützern Anfragen, ob Darlehen bei Bankenfusionen vorzeitig gekündigt werden können.
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen besteht kein generelles Recht auf eine außerordentliche Kündigung. «Vertrag ist Vertrag, dieser Rechtsgrundsatz gilt auch in diesem Fall», hieß es in einer am Mittwoch in Leipzig veröffentlichten Mitteilung. Durch eine Fusion werde ein Darlehensvertrag in seinem Inhalt nicht geändert. Insofern entstehe auch kein Recht auf eine außerordentliche Kündigung.
Ausnahmefälle möglich
NULL=YESBanken kalkulieren mit geringer Renditehttp://www.netzeitung.de/spezial/geldanlage/342392.html
Im Einzelfall könne die Fusion für den Verbraucher jedoch unzumutbar sein, betonen die Verbraucherschützer. Weist er triftige Gründe nach, warum ihm eine Vertragsbeziehung mit dem neuen Partner nicht zugemutet werden kann, stehe ihm eine Kündigung aus wichtigem Grund zu. Das habe bei einer Kündigung zur Folge, dass der Darlehensnehmer keine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zu zahlen hat.
Die vorgebrachten Gründe müssen allerdings wirklich gewichtig sein, so die Experten. Der Darlehensnehmer müsse insbesondere ein berechtigtes privates oder geschäftliches Interesse daran haben, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gerade diesem neuen Institut nicht zu offenbaren, was bei einer Darlehensaufnahme unvermeidlich wäre. (nz)
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