10. Jan 2008 07:30, ergänzt 15:21
Erziehung statt Haft – Niederlande oder Schweden legen wie Deutschland beim Umgang mit jugendlichen Straftätern großen Wert auf Resozialisierung. Nicht überall geht es so milde zu.
Wer als Jugendlicher in Deutschland eine Straftat begeht, kann mit einem Urteil nach dem Jugendrecht rechnen. Als Jugendliche gelten in Deutschland Menschen zwischen 14 und 17 Jahren. Jüngere Straftäter sind nicht strafmündig. Ältere bis zum Alter von einschließlich 20 Jahren gelten als Heranwachsende. Wenn sie erst die sittliche und geistige Reife eines Jugendlichen haben oder es sich bei der Tat um eine so genannte Jugendverfehlung handelt, werden sie nach Jugendstrafrecht beurteilt, sonst gilt das Erwachsenenstrafrecht. Was gilt, legt das jeweilige Gericht fest.Doch nicht nur in Deutschland rauben oder prügeln junge Menschen. Wie begegnen andere europäische Staaten der Jugendkriminalität, insbesondere ihrer verschärften Form, der Jugendgewalt? Dabei gibt es deutliche Unterschiede, etwa zwischen Schweden oder Großbritannien.
Das Modell der Bootcamps nach amerikanischem Vorbild wurde in vielen Ländern bereits diskutiert und konnte nicht überzeugen – mehrfache Studien sprechen gegen die Wirksamkeit von autoritären Drilleinrichtungen.