13. Dez 2007 14:55
Die EU-Staats- und Regierungschefs haben den Vertrag über die Reform der Europäischen Union unterzeichnet. Das sind die wichtigsten Neuerungen durch den Vertrag von Lissabon.
Neuer Chef: Ein auf zweieinhalb Jahre gewählter Präsident soll der EU Gesicht und Stimme geben und für mehr Kontinuität in der Politik der Gemeinschaft sorgen. Wer Präsident wird, entscheidet der Europäische Rat, das Gremium der 27 EU-Staats- und Regierungschefs. Bislang wechseln sich die 27 Staats- und Regierungschefs alle sechs Monate auf dem Chefsessel ab.Stärkung der gemeinsamen Außenpolitik: Die Kompetenzen des EU-Außenbeauftragten (derzeit der Spanier Javier Solana) werden ausgeweitet. Zusätzlich zu seinen bisherigen Aufgaben soll er auch die des EU-Außenkommissars (derzeit eine Kommissarin, die Österreicherin Benita Ferrero-Waldner) übernehmen und Vize-Präsident der Kommission werden. Als offizieller Titel wurde «Hoher Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik» festgelegt.
Verkleinerung der EU-Kommission:2014 wird die EU-Kommission schlanker. Während gegenwärtig alle 27 EU-Länder ihren eigenen Kommissar haben, werden dann nur noch zwei Drittel der Mitgliedstaaten in der Brüsseler Behörde vertreten sein. Ein Rotationsprinzip soll sicherstellen, dass alle Staaten regelmäßig einen Kommissar nach Brüssel entsenden.
Weniger EU-Abgeordnete: Auch das Europaparlament soll kleiner werden: Statt 785 wird es ab 2009 nur noch 750 Sitze zählen. Hinzu kommt der Parlamentspräsident, der aber künftig nicht mehr als normaler Abgeordneter zählen soll.
Einschränkung von Veto-Möglichkeiten: Derzeit sind Beschlüsse in vielen Politikbereichen nur möglich, wenn die EU-Staaten Einstimmigkeit erzielen. Künftig sollen Mehrheitsentscheidungen die Regel sein, damit nicht länger ein einzelner Mitgliedstaat alle übrigen 26 blockieren kann. Bei Steuerfragen, in der Außenpolitik und einigen anderen Bereichen bleibt es aber beim Einstimmigkeitsprinzip.
Stimmverteilung im Ministerrat: Zum 1. November 2014 wird ein neues Abstimmungssystem eingeführt, dass die Bevölkerungsstärke der einzelnen EU-Staaten besser berücksichtigt als bislang. Für einen Beschluss wird dann die Zustimmung von 55 Prozent der Mitgliedstaaten nötig sein, die gleichzeitig mindestens 65 Prozent der Gesamtbevölkerung der EU vertreten müssen. Während einer Übergangsphase bis zum 31. März 2017 kann jeder einzelne EU-Staat aber bei einer unliebsamen Entscheidung verlangen, die Abstimmung nach dem bisher gültigen System des Vertrags von Nizza zu wiederholen. Auch noch nach 2017 können die Verlierer einer Abstimmung unter bestimmten Bedingungen eine Verlängerung der Verhandlungen einfordern.
Grundrechtecharta:Die bereits Ende 2000 unterzeichnete EU-Charta der Grundrechte soll mit dem neuen Vertrag rechtsverbindlich werden. Für Polen und Großbritannien gibt es aber Ausnahmen.
Subsidiaritätsprinzip:Spricht sich eine Mehrheit der nationalen Parlamente in der EU gegen einen Richtlinien-Entwurf der EU-Kommission aus, so muss diese ihren Vorschlag überprüfen.
Bürgerbegehren:Wenn eine Million EU-Bürger per Unterschriftenliste zu einem bestimmten Problem ein Gesetz verlangen, muss die Kommission tätig werden. (nz/AP)