02. Nov 2006 16:11
Die FDP-Europapolitikerin Koch-Mehrin betrachtet den EU-Verfassungsvertrag nach einer höchstrichterlichen Entscheidung als gescheitert. Kanzlerin Merkel müsse sich dem Thema jetzt «in besonderer Weise widmen».
Das Karlsruher Gericht hatte am Dienstag seine Entscheidung über eine Klage gegen das In-Kraft-Treten der EU-Verfassung in Deutschland auf unbestimmte Zeit verschoben. In einer Stellungnahme an den CSU-Bundestags- Abgeordneten Peter Gauweiler, der gegen die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat zu der Verfassung geklagt hatte, begründet das Gericht seine Entscheidung mit der anhaltenden Debatte über etwaige Änderungen an dem Vertragswerk. Weil Bundestag und Bundesrat nach Änderungen an der Verfassung ohnehin erneut darüber abstimmen müssten, habe ein Urteil des obersten deutschen Gerichts über die Verfassungsmäßigkeit des so genannten Zustimmungsgesetzes aus dem Jahre 2005 keine Priorität, so das Gericht.
Koch-Mehrin, die auch dem FDP-Präsidium angehört, wertet den richterlichen Beschluss auch als einen «schwerer Dämpfer für Frau Merkel, die den Verfassungsvertrag als gut bewertet und an ihm festgehalten» habe. «Frau Merkel hat jetzt die Pflicht, sich dem Thema in besonderer Weise zu widmen», forderte die FDP-Politikerin. «Sie muss mehr tun als nur einen Zeitplan für den Verfassungsvertrag vorlegen, sie muss sich vor allem den kritischen Fragen stellen.»
Wie Koch-Mehrin sagte, hat sich vor allem der dritte Teil des Vertrages als «extrem missverständlich» erwiesen. «Wenn man dieser Teil weglassen würde, dann könnte man einen funktionierenden und vereinfachten Vertragstext zusammenstellen», sagte sie. Sie mahnte Merkel daher, sich an Frankreich ein Beispiel zu nehmen, das die Problematik «verstanden und einen abgespeckten Verfassungsvertrag vorgeschlagen» habe.
«Frau Merkel sollte diesen Vorschlag aufnehmen», forderte die FDP-Europapolitikerin. «Sie könnte dann schon im Frühjahr 2007 einen Mini-Vertrag präsentieren - am besten verknüpft mit den Feierlichkeiten zu «50 Jahre Römische Verträge» Ende März», fügte sie hinzu. Koch-Mehrin: «Wenn Frau Merkel das richtig inszeniert, dann wird es für einzelne Regierungschefs schwer sein, als Blockierer aufzutreten.»
Angesichts des Verfassungsgerichts- Beschlusses sieht Koch Mehrin zudem die Chance, auch in Deutschland über einen Volksentscheid zur EU-Verfassung zu diskutieren. Das Ratifizierungsverfahren in Bundestag und Bundesrat habe sich «offensichtlich nicht bewährt», sagte sie. Die Bürger sollten daher selber entscheiden können. «Nach meiner Vorstellung sollte zusammen mit den Europawahlen 2009 ein EU-weites Referendum zur verfassung abgehalten werden», sagte Koch-Mehrin.
Gauweiler hatte im Mai 2005 das oberste Gericht angerufen, nachdem Bundestag und Bundesrat der EU-Verfassung in einem Gesetz zugestimmt hatten. Die beiden Kammern des Parlaments seien auch mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit nicht berechtigt, die verfassungsmäßige Ordnung des Grundgesetzes durch eine andere Verfassung zu ersetzen, hatte der CSU-Politiker argumentiert. Dieses Recht stehe nur der Bevölkerung in einer Volksabstimmung zu. Inhaltlich lehnt Gauweiler die EU-Verfassung ab, weil er sie nicht ausreichend demokratisch legitimiert sieht und keinen genügenden Schutz der Grundrechte der Bevölkerung gegenüber Gesetzen der EU sieht.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat die Wiederbelebung des Verfassungsprozesses zu einem Schwerpunkt der deutschen EU-Präsidentschaft erklärt. Bis zum Abschluss des deutschen Ratsvorsitzes will sie dazu einen Plan erarbeiten. Eine EU-Verfassung kann nur mit Zustimmung aller Mitglieder in Kraft treten. Nach dem zum Jahresbeginn 2007 geplanten Beitritt Rumäniens und Bulgariens wären dies 27 Staaten.