netzeitung.deDämpfer für Merkel in EU-Verfassungs-Streit

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Verfassungsrichter (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Verfassungsrichter
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Das Bundes- Verfassungsgericht hat eine Entscheidung über die Klage gegen das Inkrafttreten der EU-Verfassung in Deutschland verschoben. Der Kläger, der CSU-Politiker Gauweiler, zeigte sich hoch erfreut über den Richterspruch.

Von Frank Rafalski

Die Post aus Karlsruhe liest sich zunächst wie ein verfahrenstechnischer Hinweis. Der zuständige Verfassungsrichter Siegfried Broß hat die Klage des CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler gegen die EU-Verfassung auf der Prioritätenliste nach hinten gesetzt, weil der Ausgang der Diskussion über den Vertrag europaweit noch offen ist. Im Ergebnis hat das höchste deutsche Gericht aber vor allem Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) einen Strich durch die Rechnung gemacht.

Sie hätte gerne ein Urteil bis zum Dezember gesehen. Am 1. Januar 2007 beginnt die deutsche EU-Ratspräsidentschaft. Die Wiederbelebung des EU-Verfassungsprozesses hat für Merkel dabei absolute Priorität. Die Karlsruher Bremse nützt nun vor allem den Verfassungskritikern. Sie können nun darauf verweisen, dass selbst in Deutschland der Vertragstext rechtlich nicht verbindlich ist.

Bundestag und Bundesrat hatten das neue EU-Grundgesetz im Mai 2005 mit verfassungsändernden Mehrheiten verabschiedet. Der Bundespräsident hat Karlsruhe aber zugesagt, dass er den Vertrag nicht abzeichnen und damit in Kraft setzen wird, bis das höchste Gericht entschieden hat.

Bis 2009 Zeit
Das lässt sich nun notfalls bis 2009 Zeit. Es will nicht «in die Rolle eines Mitgestalters des Europäischen Verfassungsprozesses» geraten. Diese sei «mit seiner Funktion als Träger der Letztentscheidungs- Kompetenz unvereinbar». Ein deutlicher Wink: Jetzt ist erstmal die Politik wieder gefragt.

In Karlsruhe hat sich offensichtlich die von vielen geteilte Auffassung durchgesetzt, dass der Verfassungstext in der bisherigen Form wahrscheinlich nie EU-Realität werden wird. In Frankreich und den Niederlanden, wo der Vertrag in Volksabstimmungen durchgefallen war, wird es kaum unveränderte Neuauflagen geben können. Großbritannien und neuerdings verstärkt auch wieder Polen gelten als scharfe Verfassungskritiker.

«Ein Gebilde»
Merkel selbst beharrt dagegen in jüngster Zeit wieder lauter auf einem «echten» Verfassungsvertrag: «Das, was zum Schluss dasteht, muss ein Gebilde sein, welches das Wort Verfassungsvertrag verdient. Es darf nicht einfach nur eine institutionelle Regelung sein, wie in Zukunft abgestimmt wird.» Der weitere Streit mit EU-Verfassungskritiker Gauweiler ist also programmiert. Er sieht das deutsche Grundgesetz durch die EU-Verfassung ausgehebelt.

Der CSU-Mann jubiliert derweil. Die Verfassung für Europa sei in der vorliegenden Form auch in Deutschland voraussichtlich gescheitert. Seine Verfassungsbeschwerde habe «Deutschland vor diesem Irrweg bewahrt». (dpa)