 EU-Kommission will Rabattaktionen erleichtern
12. Jan 2002 20:46
Die EU-Kommission will Rabatte bei Sonderaktionen erleichtern. Eine entsprechende Verordnung soll der Wirtschaftsausschuss im Bundestag nach Medienberichten schon in der kommenden Woche behandeln.
Die EU-Kommission will die Beschränkungen bei der Gewährung von Rabatten und Zugaben sowie bei unentgeltlichen Zuwendungen beim Absatz von Waren und Dienstleistungen weitgehend frei geben.
Sie habe einen entsprechenden Verordnungsentwurf erarbeitet. Nach ARD-Informationen wären generelle Rabatte damit auch außerhalb von Schlussverkäufen legal. Der Wirtschaftsausschuss des Bundestages soll sich nach einem Bericht der «Hannoverschen Allgemeinen Zeitung» bereits in der kommenden Woche mit dem Entwurf der Kommission befassen.Anfang Januar hatte das Bekleidungsunternehmen C&A auf alle Waren einen Rabatt von 20 Prozent gewährt. Ein Gericht wertete dies jedoch als Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Das Verbraucherschutzministerium hatte daraufhin eine schnelle Änderung des nationalen Gesetzes gefordert. Das Bundesjustizministerium will dagegen zunächst die Empfehlungen einer Arbeitsgruppe abwarten.
Deutsches Verbot wäre hinfällig Nach der Kommissions-Vorlage sollen die Mitgliedstaaten unter anderem «keine Verbote von Rabatten im Vorfeld von Saisonschlussverkäufen erlassen» dürfen. Bei Umsetzung der Vorschrift wäre das deutsche Verbot hinfällig. Zur Begründung weise die Kommission darauf hin, dass kleine Hersteller und Einzelhändler durch derartige Beschränkungen benachteiligt werden könnten, so die «Hannoversche Allgemeine Zeitung». Rabatte könnten während der Schlussverkäufe künstlich aufgebläht werden. Das laufe dem Allgemeininteresse zuwider, argumentiere die Kommission. Der Verordnungsentwurf der EU-Kommission sei bislang jedoch von der EU-Präsidentschaft nicht aufgegriffen worden, hieß es aus dem Wirtschaftsministerium. (nz)
«Mehr aktuelle Nachrichten aus dem Euro-Spezial |