11.11.2005
Herausgeber: netzeitung.de
Papst Benedikt XVI. will keine schwulen Priester.
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Der Vatikan verbietet die Weihe von Schwulen zu Priestern. Laut Medienbericht gilt ab Ende November eine Direktive, die aktiv gelebte Homosexualität als Ausschlussgrund für das Kirchenamt nennt.
Der Vatikan plant nach Informationen italienischer Medien für den 29. November die Veröffentlichung eines Dokuments, mit dem Homosexuelle von der Priesterweihe ausgeschlossen werden. «Die Kirche kann diejenigen, die Homosexualität praktizieren, tief verwurzelte homosexuelle Tendenzen aufweisen oder die so genannte 'schwule Kultur' unterstützen, nicht zum Priesteramt zulassen», zitierte «Il Giornale» am Freitag aus dem Dokument.
Solche Männer könnten nicht Pfarrer werden, da sie in einer Situation lebten, die ein «Hindernis für eine korrekte Beziehung zwischen Männern und Frauen» darstelle.
Die Kirche müsse Homosexuelle mit Respekt und Behutsamkeit« aufnehmen, heißt es weiter. Dabei sei »jedes Zeichen von Diskriminierung« zu vermeiden. Homosexuelle dürften jedoch nicht zum Priesteramt zugelassen werden, da ihre Sexualität »korrekte Beziehungen zu Männern und Frauen behindert«. »Es gibt kein Recht darauf, geweiht zu werden«, heißt es laut »Il Giornale« in der Instruktion.
Drei Jahre AbstinenzEin Kandidat mit »vorübergehenden« homosexuellen Neigungen, denen er aber nie nachkam, müsse diese Tendenzen vor seiner Priesterweihe seit mindestens drei Jahren überwunden haben.» Die Bischöfe und die Leiter der Priesterseminare müssten prüfen, ob die Kandidaten «im Besitz der erforderlichen Fähigkeiten sind».
Wie die Zeitung weiter berichtete, unterzeichnete Papst Benedikt XVI. das achtseitige Papier der vatikanischen Bildungskongregation bereits am 31. August. Bei der jahrelangen Ausarbeitung des Schreibens habe es zahlreiche Entwürfe gegeben. Der Titel des Dokuments lautet der Tageszeitung zufolge «Instruktion über die Kriterien zur Unterscheidung bei Berufungen von Personen mit homosexuellen Tendenzen hinsichtlich ihrer Zulassung zum Priestertum und zu Weiheämtern». (nz)