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Seligsprechungen sind streng reglementiert

13. Mai 2005 11:31
Voraussetzungen bei der Seligsprechung von Katholiken sind in der Regel der Märtyrertod oder das Vollbringen eines Wunders.

Das Verfahren zur Seligsprechung ist in der katholischen Kirche läuft nach genau festgelegten Schritten ab. Zunächst werden die Schriften und der Lebenswandel der «Diener Gottes» geprüft. In der Regel ist der Märtyrertod für den christlichen Glauben oder das Vollbringen eines Wunders neben einem tadellosen Lebenswandel als Christ die Voraussetzung.

Bei fast allen Wundern handelt es sich um Heilungen. Dabei geht es aber nicht um Wunder, die sich zu Lebzeiten des «Kandidaten» ereignet haben. Vielmehr müssen die (künftigen) Seligen nach ihrem Tod etwa erfolgreich um Hilfe für Kranke angerufen werden. Mehrere unabhängige Ärzte müssen danach bestätigen, dass es für die Heilung keine wissenschaftliche Erklärung gab.

Papst Johannes Paul II. hatte über 1300 Menschen selig und mehr als 460 heilig gesprochen. Die Seligsprechung gilt als eine Art «Vorstufe» zur Heiligsprechung.

Kritiker warfen dem Vorgänger Benedikts XVI. wegen der hohen Zahl einen inflationären Gebrauch vor. Selige können in Ortskirchen, Diözesen oder Orden verehrt werden, Heilige in der ganzen Weltkirche.

Für die Heiligsprechung muss in einem neuen Verfahren ein weiteres Wunder nach der Seligsprechung nachgewiesen werden. Die Heiligsprechung erfolgt im Regelfall Jahrzehnte nach der Seligsprechung. (nz)


 
 
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