14.04.2008
Herausgeber: netzeitung.de
Übertritt ein Hund die Landesgrenze, braucht er einen Ausweis
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Reisen mit Tier ist innerhalb Europas problemlos möglich. Wer seinen Vierbeiner in den Urlaub mitnehmen möchte, sollte aber an eine Tollwutimpfung und die Ausstellung eines Heimtierausweises denken.
Rund 23 Millionen Tiere leben in Deutschland als Haustiere. Dabei handelt es sich nach Angaben des Industrieverbandes Heimtierbedarf neben den rund 5,3 Millionen Hunden, um 7,5 Millionen Katzen, 6,1 Millionen Kleintiere und 4,2 Millionen Vögel. Tausende davon werden zur Urlaubszeit ausgesetzt oder im Tierheim abgegeben obwohl das Reisen mit Tieren eigentlich kein Problem ist.
Hunde bis Katzengröße reisen bei der Deutschen Bahn kostenlos mit, müssen aber in eine Transportbox. Größere Hunde brauchen eine eigene Fahrkarte der Preis entspricht dem eines sechs- bis 15-jährigen Kindes. Der Preis für eine Flugreise variiert je nach Fluglinie und Strecke. Air Berlin verlangt für Tiere, die in den Frachtraum kommen, pro Strecke 30 Euro, wiegt das Tier mit Transportbox unter sechs Kilo kann es mit in die Kabine und kostet 20 Euro. Lufthansa berechnet die Kosten anhand des Gewichtes. Vor Reisebeginn sollten Tierhalter sich nach den Einreiseregeln des Urlaubslandes erkundigen.
Vorgeschrieben sind innerhalb der EU Tollwutimpfung, Mikrochip oder Tätowierung und Heimtierausweis, in dem alle Impfungen festgehalten sind. Manche Länder verlangen auch ein Gesundheitszeugnis des Amtstierarztes. Wer zum Tierarzt geht, sollte aufpassen, dass dieser sich an die Gebührenordnung für Tierärzte hält. Die Zeitgebühr beträgt 12,78 Euro pro Viertelstunde.
Generell sind Mikrochips für die Kennzeichnung des Tieres besser geeignet, als die Tätowierung, weil die Nummer später nicht mehr verändert werden kann. Das erledigt der Tierarzt, ohne dass Hund oder Katze eine Narkose brauchen. Die Prozedur ist nach Angaben des Deutschen Tierschutzbundes fast schmerzfrei. Die auf dem Chip gespeicherte Nummer lässt sich mit einem Spezialgerät lesen.
In der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) sind für das Einsetzen des Chips derzeit 5,11 Euro veranschlagt. Der Veterinär darf maximal das Dreifache dieses Gebührensatzes verlangen. (nz, dpa)