10. Aug 2006 12:15
Fluglinien werten die Terrorwarnung der britischen Behörden als «höhere Gewalt». Passagiere haben deshalb keine Chance, Geld für ausgefallene Flüge zurück zu bekommen.
Menschen, deren Flüge wegen des Terroralarms in London ausfallen oder sich deutlich verspäten, haben keinen Anspruch auf Entschädigung. Pauschalreiserechtlich sei es ausgeschlossen, dass Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft Geld zurückzahlten, sagte Holger Hopperdietzel, Reiserechtler aus Wiesbaden, am Donnerstag. Die Unternehmen könnten sich wegen der Terrorwarnung durch die britischen Behörden auf «höhere Gewalt» oder «außergewöhnliche Umstände» berufen. (nz)